Kantonale Regulierung der 24-Std.-Betreuung

22.06.2017 – von Elvira Wiegers

Der Bundesrat hat entschieden, die 24-Std.-Betreuung kantonal zu regeln. Die Gewerkschaften und andere ausgewiesene Expertinnen hatten hingegen klar eine nationale Regelung gefordert, welche die 24-Std.-Betreuerinnen dem Arbeitsgesetz unterstellt.

Auch gemäss der ILO-Konvention Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, die von der Schweiz ratifiziert wurde, müssen Hausangestellte arbeitsrechtlich mit allen anderen Angestellten gleichgestellt werden.

Schätzungen zufolge arbeiten in der Schweiz rund 10'000 Pendelmigrantinnen in der 24-Std.-Betreuung. Die vorwiegend aus Osteuropa stammenden Frauen sind teilweise unter sklavenähnlichen Bedingungen in den Privathaushalten angestellt.

Zwar hat der Bund für die Hauswirtschaft allgemeinverbindliche Mindestlöhne festgelegt, doch sind die Frauen in der Frage der Berechnung und Entlöhnung der Präsenzzeiten und anderen wichtigen Aspekten völlig der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert. Der VPOD fordert klar, das Pikett- und Präsenzzeiten fair bezahlt sein müssen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wird die Kantone bei der Ausarbeitung kantonaler Normalarbeitsverträge NAV unterstützen. Diese müssen bis Mitte 2018 ausgearbeitet werden und Mindestvorschriften bezüglich der Anrechnung der Präsenzzeiten enthalten.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates sollen bei der Erarbeitung der künftigen Regelung "betroffene Kreise" miteinbezogen werden. Der VPOD wird sich bei der Erarbeitung des Modells vehement dafür einsetzen, sein Fachwissen sowie auch seine juristischen Erfahrungen einbringen zu können und für faire Arbeitsbedingungen in der 24-Std.-Betreuung zu kämpfen.

Mit dem vor 4 Jahren gegründeten Netzwerk Respekt unterstützt der VPOD Caremigrantinnen in arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei gelang es in einigen Fällen, missbräuchliche Praktiken vor Gericht erfolgreich zu bekämpfen. Das Netzwerk Respekt ist für seinen Pioniercharakter über die Landesgrenzen hinaus bekannt.

Medienmitteilung des Bundes