Bundesstellen einfrieren? Ein willkürlicher Nationalratsentscheid

Von: Christoph Schlatter

Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal, der auch der VPOD angehört, ist entsetzt über den Entscheid des Nationalrats, den Personalbestand der Bundesverwaltung auf dem Stand von 2015 einfrieren zu wollen. Der Nationalrat folgt damit einer Motion der Finanzkommission des Ständerats, obwohl diese in seiner eigenen Finanzkommission abgelehnt worden war.

Bundesstellen einfrieren? Keine gute Idee! (Foto: thomasklee / Fotolia.de)

Der Entscheid ist unlogisch und willkürlich. Er steht völlig konträr zum Konzeptwechsel des Parlaments, welches vor einem Jahr beschlossen hatte, die Ressourcen der Departemente mittels Leistungsauftrag und Globalbudget zu steuern. Willkürlich ist der Entscheid, weil entgegen allen Behauptungen die Bundesverwaltung nicht ungebremst wächst: Die Staatsquote inklusive Ausgaben für die Sozialversicherungen wird 2016 bei 34 Prozent liegen und ist damit im internationalen Vergleich extrem tief.

Auf Kosten des Bundespersonals beweist nun die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats ihren Sparwillen und negiert dabei, dass die Bundesverwaltung mit stets neuen Aufgaben und Ansprüchen konfrontiert wird. Nicht zuletzt auch seitens des Parlaments, dessen Vorstösse in der letzten Legislatur Arbeit im Umfang von 100 Vollzeitstellen verursachten.

Gerade die aktuelle politische Lage zeigt, dass es eine gewisse Flexibilität bei den Stellen braucht, damit dringlichen Herausforderungen rechtzeitig begegnet werden kann. Heute bei den Grenz- und Zollkontrollen und im Asylbereich, schon morgen vielleicht in der Gesundheitsprävention oder beim Umweltschutz. Der Nationalrat beraubt mit seinem Entscheid sowohl die Bundesverwaltung als auch den Bundesrat dieser Möglichkeiten und setzt damit den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung aufs Spiel.

Die Verhandlungsgemeinschaft fordert den Bundesrat auf, dem Parlament jetzt in aller Klarheit darzulegen, welche Aufgaben künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr wahrgenommen werden können. Alle neuen Ansprüche, die das Parlament an die Verwaltung stellt, müssen konsequent zurückgewiesen werden. Als Arbeitgeber hat der Bundesrat nun die vordringliche Aufgabe, das Personal zu schützen.