BVK: Ein allfälliger Wechsel der Pensionskasse muss sorgfältig geprüft werden

Von: Stefan Giger

Die Profond-Kasse kommt für den VPOD nicht in Frage.

In der Berichterstattung des TagesAnzeigers von heute wurde der Eindruck erweckt, der VPOD empfehle den bei der BVK angeschlossenen Arbeitgebern einen Wechsel zur Profond-Kasse zu prüfen. Das Gegenteil trifft zu. Ein Wechsel zu Profond entspricht nicht der VPOD-Politik.

Der VPOD unterstreicht:

  • In der Kantonalzürcher Pensionskasse BVK wurden die technischen Grundlagen willkürlich und unverhältnismässig nach unten korrigiert, diese Kritik hat der VPOD mehrfach detailliert geäussert.
  • Wenn bei einzelnen angeschlossenen Arbeitgebern ein Wechsel zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung diskutiert wird, muss dies sorgfältig und unter Einbezug und mit Zustimmung des betroffenen Personals erfolgen. Der VPOD ist gerne bereit, betroffene Arbeitnehmergruppen zu beraten und zu unterstützen. Schnellschüsse sind auf jeden Fall zu vermeiden.
  • Auf keinen Fall unterstützt der VPOD einen Wechsel zur Profond-Kasse. Die Profond-Kasse hat realitätsfremde, stark überhöhte technische Grundlagen, die über kurz oder lange deutlich reduziert werden müssen. Diese aktuelle Überhöhung kann sich die Profond nur leisten, weil ein grosser Teil der Versicherten bei der Pensionierung das Kapital statt der Rente wählt; die Profond betreibt mit ihren überhöhten technischen Grundlagen eine aggressive Expansionspolitik. Der VPOD rät dringend davon ab, zur Profond-Kasse zu wechseln.

Auskunft:

Stefan Giger, VPOD Generalsekretär, , Telefon 079 296 77 07
Jorge Serra, VPOD Zentralsekretär, , Telefon 079 673 88 73


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19.05.2016 BVK: Ein allfälliger Wechsel der Pensionskasse muss sorgfältig geprüft werden PDF (68.0 kB)