Weiter in die Gleichstellung investieren

Von: VPOD

Der Bundesrat will zahlreichen Beratungsstellen die Unterstützung streichen. Der VPOD wendet sich gegen dieses Ansinnen: In die Gleichstellung muss weiter investiert werden.

Die Beratungsstellen nach Art. 15 GlG sollen fortgeführt werden, findet der VPOD.

Das Eidgenössische Departement des Innern will die Prioritätenordnung bei der Vergabe von Finanzhilfen an Beratungsstellen nach Art. 15 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) ändern. Diese Entscheidung läuft auf die Schliessung der betroffenen 11 Beratungsstellen hinaus, die allesamt Leistungen gemäss Art. 15 GlG erbracht haben.

Die Etappierung der Kürzungen (25 Prozent weniger im Jahr 2017, weitere 50 Prozent 2018, 2019 schliesslich gar keine Finanzhilfen mehr) bedeutet zunächst eine Prekarisierung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen auf den Beratungsstellen. Vom Leistungsabbau sind alle Frauen in der Schweiz betroffen, unabhängig von Herkunft und Qualifikationsniveau, von sozialem Status und Familienstand. Sie alle müssen auf erwiesenermassen nachgefragte und notwendige Leistungen im Bereich der professionellen Begleitung und der juristischen Beratung verzichten.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die für Frauen und Männer in diesem Land so wichtig ist, erfährt durch den Abbau von spezifischen Beratungsangeboten einen nicht hinnehmbaren Rückschritt. Der VPOD, namentlich auch die VPOD-Verbandskonferenz Sozialbereich, protestiert gegen diesen Entscheid und verlangt die Weiterführung der Finanzhilfen nach Art. 15 GlG.

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