Auch die Schweiz sitzt am Tisch bei den TISA-Verhandlungen. Obschon die Verhandlungsdelegation des SECO den Energiesektor in der Verhandlungsofferte ausgenommen hat, kann dieser bei Inkraftsetzung von TISA trotzdem betroffen sein. Der Teufel liegt im Detail, respektive in den Vertragsanhängen. Denn: Anhänge sind direkt auf jedes Land anwendbar. Der Energieanhang wird also trotzdem direkt auf die Schweiz angewendet werden.
Gesetzgeberischer Spielraum massiv eingeschränkt
Wo ist das Problem? Die neusten Enthüllungen zeigen: Der gesetzgeberische Spielraum wird durch TISA massiv eingeschränkt. Der Energieanhang fordert Gleichbehandlung – nicht etwa von Menschen, sondern von Energiequellen. Das heisst: Energie aus einem dreckigen Kohlekraftwerk darf nicht anders behandelt werden als Energie aus einem Flusskraftwerk. Wenigstens fordert die EU, dass Atomenergie ausgenommen bleiben müsse – Deutschland hat schliesslich den Atomausstieg verkündet.
Keine CO2-Steuer mehr möglich
Wenn die Schweiz nun also eine CO2-Steuer einführen möchte (gemäss TISA muss jede geplante Gesetzesänderung den betroffenen Konzernen vorgelegt werden), so wird ein deutscher Energiekonzern, der mit Strom aus Kohlekraftwerken handelt, argumentieren können, dass eine Schweizer CO2-Steuer diskriminierend sei: Schliesslich gibt es in der Schweiz keine Kohlekraftwerke, die CO2-Steuer beträfe also nur ausländische Energieanbieter. Damit würde die CO2-Steuer als diskriminierend und nach TISA verboten sein. Selbst Gegnern von Energiesteuern sollte klar sein: einen derart massiven Eingriff in den gesetzgeberischen Spielraum können wir nicht akzeptieren.
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21.09.2016 | TISA hat Folgen für die Schweiz: Eine Eine CO2-Steuer wäre unmöglich | PDF (67.5 kB) |