Ja, sie gehören zu uns!

Von: Johannes Gruber

Am 12. Februar 2017 stimmen wir ab über die erleichterte Einbürgerung für Grosskinder von Eingewanderten. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind stark mit der Schweiz verbunden, sie sind hier zuhause. Eine Annahme der Verfassungsänderung sollte deshalb selbstverständlich sein.

Kinder und junge Erwachsene, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, gehören zu uns. Sie sind in der Schweiz geboren und bestens integriert. Mit der neu vorgesehenen Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung für diese tragen wir lediglich einer schon heute gelebten Realität Rechnung.

Mit der Abstimmung am 12. Februar über den «Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration» soll die Verfassungsgrundlage für ein bereits im National- und Ständerat verabschiedetes Gesetz geschaffen werden, das jungen Ausländerinnen und Ausländern den Weg einer erleichterten Einbürgerung ermöglicht, ähnlich wie dies bereits heute für die Ehepartnerinnen und -partner von Schweizer Staatsangehörigen möglich ist.

Das Einbürgerungsverfahren soll dabei nur vereinfacht werden: Das entsprechende Gesetz sieht weiterhin strenge Auflagen vor, was die kulturelle und sprachliche Integration sowie die finanzielle Selbständigkeit betrifft. Einbürgerungen erfolgen weiterhin nur auf Antrag. Die antragsberechtigte Personengruppe ist stark eingegrenzt: Die Person darf nicht älter als 25 Jahre sein, muss in der Schweiz geboren sein, hierzulande mindestens fünf Jahre eine obligatorische Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Deren Eltern müssen ähnliche Voraussetzungen erfüllen, zudem müssen bereits deren Grosseltern ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben haben.

Einer neuen Studie zufolge würden 24650 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation zwischen 9 und 25 Jahren die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung gemäss der vom Parlament festgelegten Gesetzesbestimmung erfüllen. Sehr viele unter diesen sind italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, ein grösserer Anteil stammt auch aus der Türkei oder den Staaten Südosteuropas. Knapp zwei Fünftel von diesen leben in einem Kanton, der bereits heute Verfahrensvereinfachungen bei der Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation vorsieht. Auch dies zeigt, wie überfällig die vorgesehene Regelung einer erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation ist.


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11.01.2017 Argumentarium SGB PDF (503.5 kB)