Keine Demontage des Arbeitsgesetzes!

Von: SGB und VPOD

Die Gewerkschaften werden die Demontage des Arbeitsgesetzes zu bekämpfen wissen, zu der sich die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entschlossen hat.

Die Nationalratskommission bläst zur totalen Deregulierung des Arbeitsrechts. Aus der USR-III-Niederlage nix gelernt, oder? (Bild: stockphoto-graf/fotolia)

Die WAK-N lanciert mit der Überweisung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter einen eigentlichen Generalangriff auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Eine Kopf-durch-die Wand-Taktik! Offensichtlich hat die Kommission aus dem USR-III-Debakel nichts gelernt.

Noch mehr Überarbeitung, noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit wären die Folge dieser Vorstösse. Stress und Burnout würden dramatisch zunehmen. Bedeutend erschwert würde die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Den Arbeitsinspektoren würde es weitgehend verunmöglicht, die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren.

Die extreme Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. In einem neuen Gummiparagraphen sollen „leitende Arbeitnehmer“ sowie „Fachspezialisten“ von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an.

Keller-Sutters Vorstoss will „Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten“ aller Branchen von der Arbeitszeiterfassung ausnehmen. Und zwar ohne jegliche Kompensation und ohne Erfordernis der individuellen Zustimmung. Auch würde es kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können. Dabei ist gerade erst vor einem Jahr eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Arbeitszeiterfassung erfolgt. Kaum ist die Tinte trocken, soll diese neue Bestimmung bereits weiter dereguliert werden.