Lohngleichheit: Ein Mini-Schritt nach vorne!

Endlich hat der Bundesrat die lange angekündigte Gesetzesrevision zum Thema Lohngleichheit vorgelegt, welche eine Grundlage für Lohnüberprüfungen in den Betrieben schafft. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sollen ihre Löhne regelmässig kontrollieren und die Ergebnisse veröffentlichen.

Der VPOD begrüsst, dass es beim Thema Lohngleichheit endlich vorangehen soll. Damit das Gesetz eine Wirkung entfalten kann, braucht es allerdings Behörden mit Untersuchungskompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Arbeitgeber. Es ist sehr bedauerlich, dass dies im jetzigen Entwurf nicht vorgesehen ist.

Denn viele Arbeitgeber stellen sich bisher stur gegen Kontrollen und verweisen auf den Klageweg. Das ist absurd. Genauso gut könnte man einem Autofahrer sagen, er müsse die Verkehrsregeln auf dem Klageweg durchsetzen!

Verschiedenen Verwaltungen, Betriebe der öffentlichen Hand und internationale Unternehmen führen entsprechende Lohnüberprüfungen schon heute durch und haben, wo nötig, Korrekturen gemacht. Es hat sich wiederholt gezeigt, dass transparente Lohnsysteme mit klaren Kriterien für Einstufungen und Lohnentwicklung ein wichtiges Instrument sind, um die tatsächliche Lohngleichheit zu fördern. Ein Expertenbericht aus dem Jahr 2015 hat ausserdem gezeigt, dass das Instrument Logib verlässlich ist und ermöglicht, die Lohngleichheit mit angemessenem Aufwand statistisch zu überprüfen.

Der VPOD macht darauf aufmerksam, dass weitere Faktoren zur anhaltenden Lohnungleichheit beitragen, beispielsweise die Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. der hohe Preis der familienexternen Kinderbetreuung und die fehlenden Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Angehörige.

Die Medienmitteilung des Bundesrats mit dem Link zum Gesetzesentwurf findet sich hier