Bundesgericht: VPOD erstreitet Zugang zur Tessiner Kantonsverwaltung

Der VPOD hat vor Bundesgericht Recht bekommen: Das von der Tessiner Regierung verhängte Zutrittsverbot für die Kantonsverwaltung ist nicht rechtens.

Der VPOD hat vor Bundesgericht eine Aufhebung des Zutrittsverbots für die Tessiner Kantonsverwaltung erreicht. (Foto: Aliman 5040)

Das Bundesgericht hat heute mit 4 zu 1 Stimmen zugunsten eines Rekurses des VPOD Tessin entschieden. Damit erhält der VPOD wieder Zugang zu den Arbeitsplätzen der Kantonsangestellten. 2011 hatte die Kantonsregierung ein entsprechendes Verbot ausgesprochen, das der VPOD mit einem Rekurs bekämpft hat. In erster Instanz, 2015 vor dem Kantonsgericht, hatte die Gewerkschaft mit ihrem Anwalt Mario Branda verloren; vor dem Bundesgericht bekam der VPOD nun Recht. Das Zugangsrecht der Gewerkschaften ist damit für den öffentlichen Bereich fortan unbestreitbar; der VPOD geht davon aus, dass das Urteil auch für den Privatsektor wegweisend sein dürfte. Der VPOD Tessin wird jetzt mit der Tessiner Regierung ein vernünftiges Reglement für den Zugang der Gewerkschaften in die Kantonsverwaltung ausarbeiten, wie es an vielen anderen öffentlichen und subventionierten Arbeitgebern längst besteht. Für eine Gewerkschaft ist es wichtig, dass sie die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz erreichen kann, ihnen den Puls nehmen und ihre Probleme so mit Gespür und Augenmass lösen kann. Der VPOD freut sich über dieses für die gesamte Schweizer Gewerkschaftsbewegung bedeutende Urteil, dessen schriftliche Fassung in einigen Monaten erwartet wird.