«Steuervorlage 17»: VPOD bezeichnet rote Linie

Wir lassen uns vom sozialem Zuckerguss nicht blenden. Die neue Vorlage zur Unternehmensbesteuerung beurteilt der VPOD nach den gleichen Massstäben wie die USR III.

Auch die neue Steuervorlage darf nicht zulasten der Allgemeinheit gehen. (Foto: a_sto/photocase.de)

Das Scheitern der Unternehmenssteuerreform III mit mehr als 59 Prozent Nein-Stimmen hat gezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung nichts von Steuergeschenken an internationale Konzerne hält. Auch der neue Vorschlag zur Reform, der jetzt unter dem Namen «Steuervorlage 17» segelt, genügt den Ansprüchen des VPOD nicht und zeigt, dass der Bundesrat nichts aus dem Abstimmungsdebakel gelernt hat. Die «sozialen Kompensationsmassnahmen» (Erhöhung der Mindestvorgabe für kantonale Familienzulagen) vermögen nicht über die kolossalen Verluste hinwegzutäuschen, die auch bei dieser Vorlage anfallen werden – zulasten der Bevölkerung und des Service public.

Die VPOD-Delegiertenversammlung hält in einer einstimmig verabschiedeten Resolution fest, dass die Abschaffung von Steuerprivilegien weiterhin begrüsst wird. Ein Projekt muss aber eine Gegenfinanzierung enthalten, damit alle Ausfälle bei Unternehmenssteuern kompensiert werden. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und das gegenseitige Unterbieten des Steuerniveaus müssen beendet werden – mit einem Mindestsatz für Unternehmenssteuern. Es dürfen auch keine Steuerumgehungsinstrumente wie etwa Patentbox zur Anwendung kommen, sondern lediglich international anerkannte und geregelte Mechanismen. Der VPOD wird jede Vorlage, die diesen Anforderungen nicht genügt, vehement bekämpfen und ruft alle gewerkschaftlichen und fortschrittlichen Kräfte dazu auf, sich in gleicher Weise zu engagieren.


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02.10.2017 Resolution-Steuervorlage 17 PDF (46.4 kB)