ETH-Rat lenkt ein

Von: Natascha Wey

Analog dem Bundespersonal sollen die ETH-Mitarbeitenden einen Teuerungsausgleich von 0.6% erhalten.

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Nach einigem Hin- und Her im Parlament ist der Nationalrat am 7. Dezember auf den Beschluss des Ständerates eingeschwenkt und der Finanzierungsbeitrag für den ETH-Bereich wurde auf 52.9 Millionen aufgestockt. Mit dieser finanziellen Voraussetzung hat der ETH-Rat eingelenkt: Dem Personal wird ein Teuerungsausgleich von 0.6% gewährt. Die 1.2% der Lohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung stehen zur Verfügung, obschon der VPOD seit mehreren Jahren eine Erhöhung auf 1.5% fordern.

Der VPOD begrüsst den Teuerungsausgleich von 0.6%, dieser Betrag ist mehr als gerechtfertigt, zumal die Teuerung 2017 gemäss Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens weitere 0.3% erhöht werden sollte, zwecks Abgeltung des Kaufkraftverlusts durch die in diesem Jahr wiederum massiv erhöhten Krankenkassenprämien. Der VPOD hatte daher auch eine Teuerung von 1% verlangt sowie eine generelle Nominallohnerhöhung von 0.5%. Kurz: von den geforderten 1.5% hat der ETH-Rat 0.6% gesprochen.

Gegenüber dem ETH-Rat wurde zudem klar kommuniziert, dass die Abgeltung des Teuerungsausgleichs unter gegebenen Umständen das Minimum ist, was dem Personal zugestanden werden sollte. Der Teuerungsausgleich ist kein frommer Wunsch der Verbände, sondern im Bundespersonalgesetz (Art. 16) festgeschrieben. Der ETH-Rat ist verpflichtet, den Angestellten einen angemessenen Teuerungsausgleich zu gewähren, sofern die Wirtschaftslage und die Bundesfinanzen dies zulassen, was in beiden Punkten klar der Fall ist. Eine Präjudiz, den Teuerungsausgleich trotz gesetzlicher Grundlage nicht zu gewähren, wäre ein sehr schlechtes Zeichen gewesen. Umso wichtiger: Der ETH-Rat kann autonom und im Rahmen seiner Budgethoheit über diese Teuerungsabgeltung beschliessen. Für das kommende Jahr wurde der ETH-Rat zudem aufgefordert, eine mögliche Teuerung und Geld für Lohnentwicklungen im Budget einzuplanen, denn es kann nicht sein, dass die Verbände jährlich vor der Situation stehen, Lohnforderungen nur in Abhängigkeit von Budgetentscheidungen im Parlament verhandeln zu können. Der VPOD erwartet vom ETH-Rat dass er seine Spielräume nutzt und die Lohnentwicklung des Personals in Zukunft einen höheren Stellenwert im internen Budgetprozess des ETH-Bereichs einnimmt.


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14.12.2017 ETH-Rat lenkt ein PDF (120.4 kB)