Arbeitzeit und Tätigkeitsbereiche

01.11.2017

Wie verteilt sich die Arbeitszeit auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche?

Die Lehrpersonalverordnung sieht für die Tätigkeitsbereiche folgende Werte vor:

VPOD: Lediglich ein kleiner Anteil der Arbeitszeit (rund 15%) wird erfasst. Allfällige Mehrarbeit (oder Minderarbeit) in den pauschal angerechneten Tätigkeitsbereichen werden nicht erfasst und bleiben verschleiert. Der VPOD empfiehlt den LP die ihren Arbeitsaufwand überwachen wollen, auch über ihre Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht und im Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Buch zu führen, um allfällige Entlastungsmassnahmen mit der SL zu besprechen. Diese geschieht auf freiwilliger Basis und hat keinen direkten Einfluss auf die Pauschale und die vereinbarte Jahresarbeitszeit. Jedoch erhofft sich der VPOD dadurch, dass der Aufwand und allfällige Mehrarbeit transparent wird.