Annexes zu TISA: Muss der Bund die Post und Swisscom privatisieren? – Contrainte de privatiser la Poste et Swisscom?

21.08.2015 – von Stefan Giger

Dank WikiLeaks sind mehrere Verhandlungsdokumente zum TISA-Abkommen an die Öffentlichkeit gelangt.

Wir verfügen mittlerweile über den Vertragstext selber („Core-Text“) und mehrere der gegen 20 Annexes, darunter der Annex zu Post-Dienstleistungen („delivery services“) und Telekommunikation. Im Annex zu den Telkommunikationdienstleistungen findet sich folgende Passage (Die Abkürzungen geben abweichende Positionen der beteiligten Staaten wieder):

„CA/CL/TW/CO/CR/EU/HK/IS/IL/JP/KR/LI/NZ/NO/PA/PE/TR propose; AU/US considering: [CO/CR oppose: With a view to ensuring the independence and impartiality of telecommunications regulatory bodies,] each Party shall ensure that its telecommunications regulatory body is separate from, and not accountable to, any supplier of [CA/CL/EU/JP/NO oppose: public] telecommunications services. [CR considering: To this end, each Party shall ensure that its telecommunications regulatory body does not hold a financial interest 2 [KR propose: equity] or maintain an operating or management role in any such supplier].]”

Verlangt wird also eine vollständige Trennung der Regulierungsbehörde von finanziellen Beteiligungen. Die Konzessions- und Regulierungsbehörde in der Schweiz ist die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom), eine eigenständige Einrichtung des Bundes. Der Bund ist aber seinerseits Hauptaktionär der Swisscom – und die Swisscom ist für die Eidgenossenschaft übrigens eine gute Investition, welche Jahr für Jahr hunderte von Millionen in die Bundeskasse spült. Sicher gäbe es viele Grossinvestoren, die gerne an Stelle des Bundes kassieren wollten…

Nach Schweizer Recht ist die Comcom als eigenständige Kommission genügend unabhängig von der Swisscom. Im Sinne des Textes des TISA-Annexes besteht aber zwischen der übergeordneten Instanz – der Schweizerischen Eidgenossenschaft – und der Swisscom eine finanzielle Verbindung über den Aktienbesitz des Bundes. Im Sinne des TISA-Abkommens müsste also der Bund sämtliche Swisscom-Aktien verkaufen und die Swisscom vollständig privatisieren. Für eine Streitigkeit aus dem TISA-Abkommen wären internationale TISA-Klageinstanzen zuständig. Gut möglich, dass ein interessierter Investor auf dem Klageweg über das TISA-Abkommen den Verkauf aller Swisscom-Aktien durchsetzen würde.

Im Annex zu Postdienstleistungen steht inhaltlich das Gleiche:

„Each Party shall ensure that any authority responsible for regulating [competitive delivery services] [EU: delivery services] is separate from, and not accountable to, any supplier of competitive delivery services [EU: or the postal monopoly], [and that the] [EU: the] decisions and procedures that these authorities adopt [are] [EU: shall be] impartial, nondiscriminatory, and transparent with respect to all [competitive] delivery service suppliers in its territory.”

Nicht nur die Swisscom, sondern auch die Post müsste also privatisiert werden.

Zur Post wird aber auch ein Verbot der internen Quersubventionierung gefordert:

Cross-subsidization
5. No Party may allow a supplier of services covered by a postal monopoly to crosssubsidize its own, or any other supplier’s competitive delivery services, with revenues derived from monopoly postal services.]

Ein Postanbieter, der in einem Bereich über ein Monpol verfügt, darf gewinne aus dem Monopolbetrieb nicht für andere Bereiche einsetzen. Die Schweizerische Post hat heute das Monopol für Briefe bis 50 g Gewicht. Dank diesem Monopol kann sie auch unrentable kleinere Poststellen und unrentable Dienste betreiben. In diesen unrentablen kleinen Poststellen dürfte die Post aber keine anderen Dienste anbieten. Gemäss TISA dürfte die Post also in der kleinen Poststelle keine Expresspakete entgegennehmen, weil dies im Sinne von TISA eine Quersubvention der Expresssendung durch das Briefmonopol wäre. Auch alle anderen Dienste, z.B. Zahlungsverkehr, dürfte in diesen Poststellen nicht mehr angeboten werden.

Es soll auch nicht möglich sein, von einem Postdienstleister zu verlangen, dass er eine Universalleistung (=Grundversorgungsleistung) erbringen muss; heute besteht in der Schweiz der gesetzliche Grundversorgungsauftrag. Nach TISA soll also zuerst privatisiert und dann der Grundversorgungsauftrag abgeschafft werden:

6. [No Party may require the supply of universal services as a condition for an authorization or license to supply non-universal, competitive delivery services, or assess fees or other charges exclusively on express delivery service suppliers for the purpose of funding the supply of another delivery service.]

» Annex zur Telekommunikation

» Annex betreffend Postdienste