Philip Morris gegen Australien – Schiedsgerichtsurteil

04.05.2016 – von Stefan Giger

In den Jahren 2011/2012 hatte die damalige Australische Regierung ein verschärftes Anti-Tabak-Gesetz beschlossen, das insbesondere vorschreibt, dass Zigarettenverpackungen neutral ohne Logo und Schrifzug der Marke gestaltet werden müssen.

Der Tabakkonzern Philip Morris hatte daraufhin gegen Australien vor dem privaten Investorenschutz-Schiedsgericht gegen Australien geklagt, gestützt auf einen Freihandelsvertrag zwischen Hongkong und Australien aus dem Jahr 1993: Durch das verschärfte Gesetz würden die künftigen Gewinne von Philippe Morris reduziert, Australien müsse deshalb diese entgangenen Gewinne ersetzen. Am 17. Dezember 2015 hat das Schiedsgericht diese Klage entschieden. Der Klageentscheid ist noch nicht vollständig publiziert – was kann nach heutigem Wissensstand gesagt werden?

Das Schiedsgericht ist auf die Klage offenbar aus formalen Gründen nicht eingetreten. Philip Morris ist also unterlegen und erhält keine milliardenschwere Entschädigung. Das Gericht hat aber inhaltlich keinen Entscheid gefällt.

Philippe Morris hatte kurzfristig die Autralische Niederlassung von Philip Morris ihrer Niederlassung in Hongkong angegliedert mit dem einzigen Zweck, gestützt auf einen Freihandelsvertrag zwischen Hongkong und Australien Klage gegen Australien führen zu können. Das Gericht hat der Hongkonger Niederlassung nun also die Klagelegitimation verwehrt und ist nicht auf die Klage eingetreten.

Wie das Gericht entschieden hätte, wenn es auf die Klage eingetreten wäre, kann also nicht beurteilt werden. Wäre das kürzlich paraphierte Transpazifische Ferihandelsabkommen TPP schon ratifiziert und in Kraft gewesen, wäre die Klagelegitimation wohl anders beurteilt worden: Das Mutterhaus von Philip Morris in den USA hätte vermutlich Aufgrund von TPP direkt gegen Australien klagen können…

Dans les années 2011 et 2012, le gouvernement australien avait décidé une modification de la loi anti-fumeur en contraignant à retirer le logo et la charte graphique des producteurs de cigarettes de ses paquets en. Dans sa sentence du 17 décembre 2015, le tribunal arbitral s’est contenté de se déclarer incompétent pour prendre en charge le litige. La décision du tribunal n’est pas encore publié dans son intégralité. Mais selon nos informations, le tribunal a jugé la requête de Philip Morris illégitime pour des questions de procédure. Philip Morris avait réalisé une restructuration en rattachant sa filiale australienne à une entité hong-kongaise dans le seul but de pouvoir attaquer l’Australie en vertu d’un traité d’investissement Hong-Kong-Australie datant de 1993.

On ne peut donc pas en déduire quelle aurait été la sentance du tribunal s’il était entré en matière sur le fond. Si le traité transpacifique TPP (qui vient d’être signé) était déjà en vigueur, Philip Morris aurait pu porter plainte sur la base de TPP, et le tribunal très probablement serait entré en matière…

Wegen des Verfahrens gegen Australien hatte Neuseeland ein ähnliches Gesetzesprojekt auf Eis gelegt. Ähnliche Absichten, neutrale Zigarettenpackungen durchzusetzen gibt es auch im Vereinigten Königreich, in Frankreich und weiteren Ländern. In der Schwebe ist weiterhin das Klageverfahren von Philip Morris International (mit Sitz in Lausanne) gegen Uruguay, gestützt auf ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Uruguay aus dem Jahre 1991.