2023
4733 Personen haben die Petition unterzeichnet – 40 % von ihnen arbeiten oder arbeiteten selbst im stationären Bereich, in welchem die Arbeitsbedingungen prekär sind.
WORUM GEHT ES BEI DIESER PETITION?
Die Arbeitsbedingungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind prekär. Dies unter anderem, weil Erzieher:innen von einem grossen Teil des Arbeitsgesetzes (ArG) ausgenommen sind. Viele Arbeitnehmer:innen verlassen den Bereich ausgebrannt oder erschöpft. Der Druck auf die verbleibenden Fachpersonen steigt. Es stehen weniger Plätze zur Verfügung und die Institutionen suchen händeringend neue Mitarbeiter:innen. Die Leidtragenden sind letztlich die bereits mehrfach belasteten Kinder und Jugendlichen. Wir sind überzeugt, dass dem sogenannten Fachkräftemangel mit einer massiven Verbesserung der Arbeitsbedingungen begegnet werden muss. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Kanton Zürich zum Handeln unter Miteinbezug des Personals auf.
Wir fordern eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kinder- und Jugendheimen im Kanton Zürich!
Das bedeutet insbesondere:
DIE SAMMELFRIST IST ABGELAUFEN - WIR BERICHTEN BALD ÜBER DIE PETITIONSÜBERGABE!
Erzieher:innen sind im Arbeitsgesetz (Art. 3 lit. e ArG) von den Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausgenommen. Dies hat zur Folge, dass für sie u.a. die Schutzbestimmungen bzgl. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Bereitschaftsdienst, Pausen etc. nicht gelten. Deshalb leisten sie lange Dienste und unbezahlte Nachtpräsenz, haben kaum Pausen und müssen enorme Flexibilität bei Dienstverschiebungen beweisen. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist nicht gewährleistet, ebenso ist ein Vollzeitpensum kaum möglich. Dies führt in einer Branche, in welcher FINTAs einen Grossteil der Beschäftigten ausmachen, zu Erwerbsausfällen, die durch das vergleichsweise bescheidene Lohnniveau nicht kompensiert werden. Eine Folge davon sind dementsprechend tiefere Renten trotz hoher Arbeitslast.
Der Kanton Zürich hat es in der Hand, die Bedingungen, unter denen diese gesellschaftlich wichtige Arbeit geleistet wird, zu verbessern, Betreuungsqualität zu gewährleisten und so die Arbeit in den Kinder- und Jugendheimen wertzuschätzen.
Pausen, Dienstlängen, Ruhezeiten: Schichtlängen von bis zu 20 Stunden sind Alltag und Ruhezeiten oft unzureichend geregelt. Aufgrund der permanenten Aufsichtspflicht ist es den Mitarbeitenden zudem kaum möglich, ausreichend Pausen zu machen. Zum Schutz der Gesundheit und für eine qualitativ hochstehende professionelle Arbeit braucht es verbindliche Vorgaben betreffend Arbeits- und Ruhezeiten.
Bereitschaftsdienst vor Ort vs. «Nachtpikett»: Während dem nächtlichen Bereitschaftsdienst sind die Mitarbeitenden oft die ganze Nacht und bis am Morgen die einzige Ansprechperson für die Kinder und Jugendlichen. Die Stunden während der Nacht, in denen in einem «Pikettzimmer» (teilweise auch im Büro) geschlafen werden darf, der Schlaf jedoch jederzeit unterbrochen werden kann, gelten aktuell nicht als Arbeitszeit und werden meist mit einer Pauschale abgegolten. Das ist benachteiligend. Der Bereitschaftsdienst vor Ort soll als solcher bezeichnet werden und muss als Arbeitszeit gelten.
Kurzfristiges Einspringen: Fällt eine diensthabende Person kurzfristig aus, bspw. aufgrund von Krankheit, muss ein anderes Teammitglied einspringen. Dies erfordert enorme Flexibilität vonseiten der Mitarbeitenden und kann zu Frust sowie Spannungen in den Teams führen. Massnahmen wie eine finanzielle Honorierung von kurzfristigem Einspringen oder «Springer:innen-Pools» bieten erfahrungsgemäss Entlastung. Sie sind aber selten, da sie nicht finanziert werden. Wir fordern, dass der Kanton institutionsinterne Lösungen finanziert.
Betreuungsschlüssel: In der Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) ist der Betreuungsschlüssel mit 1:4 geregelt. Die Institutionen betreuen Kinder mit sehr unterschiedlichen : Belastungen und Bedürfnissen. Insbesondere in Krisenwohngruppen kommt es aber immer wieder zu Phasen, in denen die massiven psychischen Probleme der Kinder und Jugendlichen einen höheren Betreuungsschlüssel erfordern. Daher ist es notwendig, dass der Betreuungsschlüssel unkompliziert angepasst werden kann, wobei die Fachpersonen vor Ort einzubeziehen sind.
Gesamtarbeitsverträge (GAV) – sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Regelungen: Im Rahmen von GAV einigen sich Arbeitgeber (einzelne Institutionen, mehrere Institutionen oder ein Verband) und Gewerkschaften auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Regelungen. Der Kanton soll sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Regelungen unterstützen, indem er deren Finanzierung gewährleistet und dafür eine rechtliche Grundlage schafft.
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Der Zweck der Matomo-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Der VPOD/SSP nutzt die gewonnenen Daten und Informationen, um die Nutzung dieser Internetseite auszuwerten und Online-Reports zusammenzustellen, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen. Diese Web-Analysen dienen somit ausschliesslich der Optimierung unseres Internetauftritts.
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Einbindung von OpenStreetMap-Karten
Diese Webseite benutzt die JavaScript-Bibliothek Leaflet (https://leafletjs.com), um dynamisch Karten von OpenStreetMap (OpenStreetMap Foundation, St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, United Kingdom; https://www.openstreetmap.org/about) – die Open Source Alternative zu Google Maps – einzubinden. Die Kartendaten sind unter der Open-Database-Lizenz verfügbar und die Kartografie ist gemäss CC BY-SA lizenziert. Weitere Informationen zu den Lizenzen unter https://github.com/Leaflet/Leaflet/blob/master/LICENSE und https://www.openstreetmap.org/copyright.
VPOD/SSP setzt Leaflet API/OpenStreetMap ein, um kommunizierte Adressen (z.B. von Veranstaltungsorten, Sekretariaten etc.) zu visualisieren. Dafür müssen aus technischen Gründen über die vom Content Delivery Network UNPKG (https://unpkg.com/) eingebundene Leaflet API Anfragen an den OpenStreetMap-Server gesendet werden. Wird eine unserer Webseiten aufgerufen, in der Karten eingebunden sind, werden Nutzerdaten an den OpenStreetMap-Server übermittelt und dort gespeichert. OpenStreetMap sammelt etwa Informationen über Interaktionen mit der digitalen Karte, IP-Adresse, Daten zum verwendeten Browser, Gerätetyp, Betriebssystem sowie Datum und Uhrzeit, an dem der Dienst in Anspruch genommen wird. Dafür wird gemäss Datenschutzerklärung von OpenStreetMap auch die Tracking-Software «Matomo» (früher bekannt als «Piwik») eingesetzt.
Die Leaflet-Bibliothek wird vorübergehend im Cache-Speicher deiner Browser-Software gespeichert. Du hast die Möglichkeit, die Dienste von Leaflet zu deaktivieren und somit den Datentransfer an Dritte zu verhindern, indem du JavaScript in deinem Browser deaktivieren. Wir weisen darauf hin, dass dadurch die Kartenanzeige in unseren Seiten nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Nutzung von Openstreetmap in den VPOD/SSP-Sites erfolgt im Interesse der Aufwertung unseres Online-Angebots. Dies stellt ein berechtigtes und verhältnismässiges Interesse im Sinne der Datenschutzgesetze dar.
Weitere Informationen zum Kartendienst OpenStreetMap gibt es unter https://www.openstreetmap.org/about. Auskünfte zur verwendeten Leaflet-API sind in https://www.leafletjs.com zu finden.
Eingebettete YouTube-Videos
Auf einigen Webseiten des VPOD werden YouTube-Videos eingebettet. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA – eine Tochtergesellschaft von Google. Wenn du eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchst, wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten du besuchst. Wenn du in deinem Youtube-Account eingeloggt bist, kann Youtube dein Surfverhalten dir persönlich zuzuordnen. Dies verhinderst du, indem du dich vorher aus deinen YouTube- und Google-Account ausloggst.
Die Einbindung der YouTube-Videos erfolgt über die YouTube Nocookie Domain (youtube-nocookie.com). Dabei handelt es sich um eine Einbindungstechnik, die es erlaubt, Videos ohne Tracking Cookies in Webseiten zu integrieren. Indes können von YouTube trotzdem (und schon bevor das eingebettete Video abgespielt wird) Cookies gesetzt werden, z.B. «__Secure-ENID». Dieses Cookie wird von YouTube/Google verwendet, um Besucher zu identifizieren, die betrügerische Nutzung von Anmeldedaten zu verhindern sowie die Daten der Besucher vor unbefugten Parteien zu schützen.
Um alle Cookies von YouTube zu unterbinden will, muss in den Browsereinstellungen das Speichern von Cookies blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei «YouTube» findest du in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter » https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.Do
Spendentechnologie
Auf unserer Webseite setzen wir die Spendentechnologie der Firma RaiseNow AG, Hardturmstr. 101, 8005 Zürich ein, deren Datenschutzrichtlinien du hier einsehen kannst: https://www.raisenow.com/ch-de/datenschutz.
Die erfassten personen- und zahlungsbezogenen Daten sowie Kommunikations-Präferenzen werden von RaiseNow auf Grundlage unserer Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO erfasst. RaiseNow AG mit Sitz in der Schweiz und RaiseNow GmbH mit Sitz in Deutschland erfüllen alle Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Schweiz gilt als sicheres Drittland, dem die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt hat. Dazu gehört beispielsweise die Sicherheit der Datenverarbeitung, die bei der RaiseNow AG regelmässig durch den TÜV SÜD auf Grundlage des PCI-DSS SAQ D Level 2 Sicherheitsstandards geprüft und zertifiziert wird (https://developer.raisenow.com/docs/pci-dss/Certificate-of-Validation_en.pdf). RaiseNow kann die erfassten Daten in anonymisierter Form, also ohne Zuordnung zu einem Spender, zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, jedoch nicht, um diese direkt zu kontaktieren oder Daten an Dritte weiterzugeben.
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