Das Arbeitszeitgesetz AZG für den öffentlichen Verkehr
Wer im öffentlichen Verkehr arbeitet, sollte die wichtigsten Bestimmungen des AZG kennen.
Sobald ich ein Fahrzeug im öffentlichen Linienverkehr lenke, unterstehe ich dem Arbeitszeitgesetz (AZG). Das AZG ist ein Spezialgesetz für den öffentlichen Verkehr. Verschiedene Punkte sind anders geregelt als in der Chauffeurverordnung, die manch einer vom Lastwagen oder von Reisecar her kennt.
Wer im öffentlichen Verkehr arbeitet, sollte die wichtigsten Bestimmungen des AZG kennen: Das braucht man, um bei der Gestaltung und der Änderung von Dienstplänen mitreden zu können. Und nicht nur der Arbeitgeber, auch die Mitarbeitenden sind verantwortlich für die Einhaltung des AZG.
In diesem Kurs lernen wir die wichtigsten Bestimmungen des AZG kennen, wir gehen dabei auch auf die veränderte gesetzliche Ausgangslage ein (neue Fassung der Verordnung zum AZG).
Der Kurs ist anrechenbar an die Weiterbildungspflicht gemäss CZV (Chauffeurzulassungsverordnung: 35 Pflichtstunden Weiterbildung in 5 Jahren)
Kursleitung:
Micha Amstad, Zentralsekretär
Kosten:
Für VPOD-Mitglieder sind der Kurs und die Verpflegung kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen 300 Franken
Kursort:
Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern
PLZ/Ort: 3011 Bern
Adresse: Hotel Kreuz Bern
Zeughausgasse 41
3000 Bern
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