Das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen.

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten. Der Kurs behandelt die Anwendung des Arbeitsgesetzes im Gesundheitswesen und schaut genau hin, wo es Ausnahmen gibt und wo nicht.
Kursleitung:
Viviane Hösli, Zentralsekretärin Gesundheit VPOD
Kurskosten: VPOD-Mitglieder gratis. Nichtmitglieder: Fr. 300,-
Adresse: VPOD Zentralsekretariat
Birmensdorferstrasse 67
8004 Zürich
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