Mitgliedschaft und Beiträge

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Mitglied werden können alle Erwerbstätigen im Bereich des Service public, welche die Ziele des VPOD unterstützen, die Statuten des VPOD anerkennen und die Mitgliederbeiträge bezahlen.

Es gilt das Solidaritätsprinzip: Auch wenn du gerade persönlich und zum jetztigen Zeitpunkt nicht unsere Rückendeckung benötigst, ein Kollege oder eine Kolleg:in in einer anderen Branche im Service public ist sicherlich froh um deine Unterstützung.

Denn: wir finanzieren uns praktisch ausschliesslich aus den Beiträgen unserer Mitglieder.

Die Mitgliederbeiträge sind nach Einkommen abgestuft. Gut Verdienende unterstützen damit, dass auch Angestellte mit geringem Einkommen gewerkschaftliche Rückendeckung bekommen. Sie können per Lastschriftverfahren, an einigen Orten per Lohnabzug und sonst quartalsweise, halbjährlich oder jährlich per Rechnung bezahlt werden.

Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein ganzes Jahr und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten per Ende Jahr aufgelöst werden. Bei Berufsaufgabe, Pensionierung oder Übertritt in eine Stelle ausserhalb des Organisationsbereichs des VPOD kann der Austritt nach vorangegangener einmonatiger Kündigung erfolgen, frühestens aber auf das Monatsende, an dem die Stelle verlassen wird.

Nebst den Verbandsbeiträgen werden von den Regionen und Sektionen verschieden hoch bemessene Zuschläge erhoben. Einige Regionen haben ihre Beitragsskalen auf ihren regionalen Unterseiten aufgeschaltet.

Weitere Fragen zum Beitritt und den Mitgliedsbeiträgen? Bitte wende dich gerne an

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01.01.2023VerbandsbeiträgePDF (184 kB)
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09.08.2021Statuten 2020PDF (456 kB)