Flughafen Genf: Job verloren wegen „Terrorverdacht“

Von: Christoph Schlatter

Der Terror erreicht die Schweiz.Der Terror? Vor allem die Panikmache ist schon da.

Ende Dezember wurde rund 30 Angestellten des Flughafens Genf der Zugangs-Badge entzogen. Die Beschäftigten wurden teilweise direkt von der Arbeit weggeholt und aufgefordert, ihren Spind umgehend zu räumen, wie die NZZ berichtet. Andere erhielten beim Versuch, den Arbeitsort zu betreten, die schlichte Mitteilung „Zugang verweigert“. Faktisch handelt es sich um fristlose Entlassungen: Die Lohnzahlungen wurden eingestellt. Ein Motiv wurde den Betroffenen nicht kommuniziert.
Die Flughafenpolizei gab an, es handle sich um „Befehl von oben“. Die Entscheide seien aufgrund von Hinweisen des Nachrichtendienstes der französischen Polizei gefällt worden, hiess es; das Genfer Sicherheitsdepartement deutete gegenüber den Medien an, es handle sich um eine Sicherheitsmassnahme im Zusammenhang mit möglicher islamistischer Radikalisierung. Den Betroffenen wurde das aber nicht kommuniziert; sie bekamen noch nicht einmal – weder vorgängig noch nachträglich – die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Die angefragten Stellen – die Flughafendirektion, Regierungsrat Pierre Maudet und die französische Polizei – gaben ebenfalls keine Erklärung ab. Es scheint, dass die Massnahme sich nicht auf konkrete Elemente stützt, sondern rein vorsorglich ergriffen wurde.
Bei den Entlassenen, alles Männer, die meisten um die 30 Jahre alt, handelt es sich – mit Ausnahme von 2 Schweizern – um französische Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und arabisch klingenden Namen. Der VPOD verurteilt diesen Angriff aufs schärfste, zumal er sich gegen die schwächsten und verwundbarsten Beschäftigten richtet, die eine sehr schwere und unangenehme, körperlich harte Arbeit verrichten, für die sie sehr mager bezahlt werden.
Eine derartige Willkür, die Entlassungen aufgrund von diffusen Hinweisen zulässt, darf nicht Raum greifen. Elementare Rechte wurden bei den Vorgängen missachtet: Die Betroffenen wurden nicht angehört und erhielten auch keine Verfügung, die ihnen das Ergreifen eines Rechtsmittels erlaubt hätte. Gleichbehandlung und die Beachtung des Obligationenrechts und des Gesamtarbeitsvertrags sind unabdingbar.
Der VPOD und die Betroffenen fordern daher, dass

  • alle Betroffenen umgehend darüber informiert werden, welche Motive in ihrem konkreten Fall zum Entzug der Zugangsberechtigung geführt haben sowie
  • eine Entschädigung für den Lohnausfall für die fragliche Zeit

Der VPOD wird mit den Entlassenen für Wiedereinstellung und Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse kämpfen.