Nachdem der Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 die Finanzmittel für die kommenden Jahre um rund 830 Millionen Franken gekürzt hat, setzt der ETH-Rat als erstes den Rotstift beim Personal an. Er informiert die Sozialpartner ohne Einbezug bereits jetzt über das „Verhandlungsergebnis“ der kommenden Lohnrunde: Die individuelle Lohnsteuerung wird von 1.2 wird auf 0.6 Prozent gesenkt.
Für den VPOD ist das Vorgehen des ETH-Rates nicht akzeptabel. Die Sozialpartnerschaft wird zur Farce, wenn Gewerkschaften ohne Verhandlungssituation vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In einer funktionierenden Sozialpartnerschaft ist es üblich, dass Sanierungsmassnahmen gemeinsam zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden ausgehandelt werden. Dies gilt auch für die ETH, selbst wenn sie unter Spardruck steht.
Der VPOD ist zudem nicht gewillt, die Kürzungen im Bildungsbereich auf dem Rücken des Personals zu akzeptieren. Wenn der Bund weniger Geld für Bildung zur Verfügung stellt, ist es Aufgabe der ETH zu zeigen, dass mit den vorhandenen Mitteln weniger geforscht werden kann. Das Personal wird durch diese Massnahmen doppelt abgestraft: Die üblicherweise zur Verfügung stehenden 1.2 Prozent der individuellen Lohnsteuerung finanzieren sich aus den Mutationsgewinnen und sind daher kostenneutral. Die Senkung des Prozentsatzes auf 0.6 Prozent bedeutet de facto nichts anderes als eine Lohnkürzung. Das Personal muss somit als Manövriermasse für eine verfehlte bürgerliche Sparpolitik hinhalten.
Weiter hat die ETH, gegen den Widerstand der Gewerkschaften, vor einigen Jahren ein Lohnsystem mit Leistungslohnkomponente eingeführt. Damit die leistungsabhängige Lohnentwicklung gewährleistet ist, müssen rund 1.2 Prozent der Lohnsumme reinvestiert werden. Mit den beschlossenen Kürzungen führt der ETH-Rat sogar das von den Gewerkschaften bekämpfte System des Leistungslohnes ad absurdum: Wieso sollen die Mitarbeitenden sich anstrengen und gute Arbeit verrichten, wenn in einem auf dem Leistungslohn beruhenden System kein Geld für die Leistung gesprochen wird?
Gute Forschung ist nur möglich, wenn die Infrastruktur funktioniert. Die vom ETH-Rat beschlossenen Massnahmen bedeuten eine klare Schwächung des Personals und damit eine klare Schwächung des Forschungsstandortes Schweiz. Wir fordern vom ETH-Rat, auf diesen Entscheid zurückzukommen und mit den Sozialpartnern zu verhandeln
