Zürich: Auslagerung der PUK wäre ein undemokratisches Abenteuer

Von: Brigitte Gügler

Der Zürcher Regierungsrat hat eine Gesetzesvorlage für die Auslagerung der Psychiatrischen Universitätsklinik verabschiedet.

Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich - im Bild der Burghölzli-Haupteingang - soll beim Kanton verbleiben. (Foto: Parpan05/Wikimedia)

Der VPOD lehnt die Vorlage ab, weil sie ein unverantwortliches Abenteuer und einen Angriff auf die Demokratie darstellt.

Auf die Kritikpunkte, die der VPOD in der Vernehmlassung angebracht hatte, ist der Regierungsrat gar nicht eingetreten. Es gibt für den VPOD daher auch keinen Anlass, seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben zu revidieren. Gemäss Gesetzesvorlage soll ein vom Regierungsrat eingesetzter Spitalrat weitgehende Kompetenzen über einen Betrieb erhalten, der die psychiatrische Grundversorgung von 500‘000 Menschen sicherstellen muss und wichtige Aufgaben in Ausbildung und Forschung übernimmt. Dieser Spitalrat kann praktisch frei über teure Bauten und hohe Mittel aus dem Volksvermögen verfügen, Betriebsteile privatisieren, Geschäfte ausserhalb des Gesundheitsbereichs betreiben, die PUK verschulden usw. – und dies mit nur marginaler Kontrolle.

Wenn der Spitalrat Fehlplanungen oder Fehlinvestitionen tätigt, muss der Staat – sprich die steuerzahlende Bevölkerung – dafür aber trotzdem geradestehen. Die Entscheidungsträger hingegen sind fein raus, egal welchen Schaden sie anrichten. Auch die Anstellungsbedingungen des Personals wären mit einer solchen Auslagerung von Unsicherheit, Intransparenz und Verschlechterung bedroht, auch wenn das kantonale Personalgesetz weiterhin gelten soll. Auch das Personal des bereits ausgelagerten Universitätsspitals Zürich hat seinen Status behalten – und wird trotzdem gegenüber dem restlichen Staatspersonal benachteiligt.