Berner Spital-GAV ab 2018 (fast) flächendeckend

Von: Christoph Schlatter

Die Insel ist keine Insel mehr: Am 1. Januar 2018 tritt ein Berner Spital-Gesamtarbeitsvertrag in Kraft, der auch die Insel-Gruppe und die Psychiatrie umfasst.

Mundet's? Wie gut der Berner Spital-GAV wirklich ist, wird seine Anwendung ab 1.1.2018 zeigen.

Für Bettina Dauwalder, VPOD-Regionalsekretärin, ist der umfassende Spital-GAV ein wichtiger Schritt hin zu mehr Schutz für die Beschäftigten. Ein Zugeständnis an die Arbeitgeber ist das neue Lohnsystem, das eine Abkehr von den bisherigen Lohnklassen und -stufen zugunsten von – flexibleren – Lohnbändern bringt. «Die Mitarbeitenden werden sich vermehrt um ihre Löhne kümmern müssen, und statt in Klassen und Stufen wird nun viel stärker in Franken und Rappen gerechnet», sagt Dauwalder.

Der Besitzstand wird aber weitestgehend gewahrt. Neu gilt auch in den Regionalspitälern ein Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen; der Adoptionsurlaub beträgt neu einen Monat. Bei den Dienstaltersgeschenken haben sich die Regionalspitäler ebenfalls am stärksten bewegt: Dort gab es bisher erst zum 20. Jubiläum eine Prämie; neu werden bereits zum 10. Jahrestag 5 Urlaubstage gewährt.

Aus Gewerkschaftssicht ist es als Erfolg anzusehen, dass mit Ausnahme der Rehakliniken nun alle Berner Spitäler unter einem einzigen GAV-Dach versammelt sind, also über 18'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass der Vertrag nicht nur das Pflegepersonal umfasst, sondern von den Assistenzärzten und Oberärztinnen bis zum Hauswirtschafts-, Küchen- und Reinigungspersonal reicht, ist bemerkenswert. Man kann das durchaus als Bekenntnis lesen, wonach sich gute Spitaldienstleistungen nur aus dem Zusammenwirken all dieser unterschiedlichen Metiers ergeben. Und das ist gut so.

Natürlich stehen die angeschlossenen Unternehmen, neben der Insel-Gruppe und den regionalen Zentren, die in 6 Gruppen organisiert sind, auch die dreigliedrige Psychiatrie, die erst per 2017 verselbständigt wurde, ihrerseits unter finanziellem Druck. Vor allem das Benchmarking bei den Fallkostenpauschalen lässt wenig Spielraum. Der garantierte Mindestlohn beträgt 4000 Franken mal 12.

Die Lohnverhandlungen – auch das ist aus VPOD-Sicht wichtig – finden weiterhin zwischen den Personalverbänden und den Arbeitgebern statt. Neben dem VPOD sind der SBK und der VSAO in den GAV involviert; die Arbeitgeber haben ihr Dach in diespitäler.be. An Anlässen wie der Medienkonferenz zum neuen GAV, wo auch eine (allerdings noch frostige) GAV-Torte angeschnitten wurde, singt man naturgemäss beidseits Loblieder auf die Sozialpartnerschaft. Wie gut diese wirklich funktioniert, wird sich in der Anwendung der Verträge zeigen.