Solidarität mit geflüchteten Frauen!

Von: Migrationskommission

Die Migrationskommission des VPOD unterstützt den «l’Appel d’Elles» von «Collectif R». Der Appell fordert die Bundesbehörden auf, die dramatische Lage bei geflüchteten und von Gewalt betroffenen Frauen, welche Zuflucht in der Schweiz suchen, besser zu berücksichtigen. Die Behörden müssen den bestehenden Ermessensspielraum vermehrt nutzen und den Frauen in der Schweiz Schutz gewähren. Auf Rückschaffungen im Rahmen des Dubliner Abkommens in Länder wie Italien u.a., die den Frauen keinen angemessenen Schutz gewähren können, muss verzichtet werden.

©esebene / photocase.de

1997 hat die Schweiz die internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Diese sieht vor, dass die Frauen vor jeder Form von Misshandlung, denen sie gesellschaftlich ausgesetzt sind, geschützt werden müssen.

Die Unterzeichnenden des «l’Appel d’Elles» sind der Ansicht, dass die Schweizer Politik bei der Aufnahme von geflüchteten Frauen, die alleinstehend sind oder Kinder haben, möglichst grosszügig sein muss. Zu den Gewalterfahrungen in ihrem Herkunftsland, die sie zur Flucht genötigt haben, kommen sexuelle Gewalt und Ausbeutung auf ihrem Fluchtweg hinzu. Dies muss unbedingt berücksichtigt werden, wenn die Rückschaffung dieser Frauen auf der Basis des Dublin-Abkommens geprüft wird. Rückschaffungen in Länder, die keinen angemessenen Schutz sicherstellen können, darf es nicht geben.

Es darf nicht sein, dass Gewalterfahrungen, die die Frauen aufgrund ihrer Traumatisierungen nicht ausführlich darlegen können, durch die Bundesbehörden heruntergespielt werden. Rückschaffungen werden oft ohne Rücksicht auf die Würde der Frauen erzwungen. Die Behörden weigern sich, die Verantwortung für das Leben der Frauen zu übernehmen, indem sie ihr Handeln mit Verweis auf die Dublin-Verträge rechtfertigen, ohne dabei jedoch ihren Ermessensspielraum zu nutzen, den ihnen diese lassen.

Die unmenschliche Rigidität mit der die Schweiz die Rückschaffungen auf der Basis des Dublin-Abkommens durchführt, ist schwer nachvollziehbar. Sie ist umso absurder, als die Schweiz alles andere als überfordert ist: 2016 hat sich die Zahl der Asylgesuche nahezu um ein Drittel reduziert. In den ersten vier Monaten 2017 betrug der Rückgang im Vergleich mit dem Vorjahr sogar 57 Prozent.

Die Verbandskommission des VPOD unterstützt die Forderungen des «L’Appel d’Elles»:

1.Die den Frauen auf ihrer Flucht widerfahrene Gewalt ist als Grund für ein unverzügliches Eintreten auf ihr Asylgesuch anzuerkennen. Dabei ist von jeder Schuldzuweisung gegenüber den Frauen abzusehen.

2. Frauen und Kinder, die durch die in ihrem Herkunftsland erfahrene Gewalt oder auf ihrem Fluchtweg körperliche und / oder psychische Folgeschäden davongetragen haben, sind konsequent aufzunehmen.

3. Keine Rückschaffung von Frauen und Kindern nach Italien oder in andere Länder, die nicht in der Lage sind, sie wirksam zu schützen.

Unterschreiben unter:

http://www.appeldelles.ch/appel-delles-solidartitat-mit-asylbewerbenden-frauen-und-kindern/