Etwa 18 Prozent beträgt der Lohnunterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen, nur ein Teil davon ist durch Ausbildung, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder weitere objektive Merkmale erklärbar.
Auf freiwilliger Basis werden die Arbeitgeber daran nichts ändern, das hat das Projekt "Lohngleichheitsdialog" gezeigt. Daher hat der Bundesrat im vergangenen Jahr beschlossen, eine Gesetzesrevision ausarbeiten zu lassen, mit denen Unternehmen zur regelmässigen Überprüfung ihrer Löhne verpflichtet werden.
Die Bürgerlichen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindlichere Massnahme und versuchen unterdessen, die Lohndiskriminierung mit zweifelhaften Argumenten zu leugnen.
Trotzdem hat der Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision bis zum Sommer 2017 versprochen. Die Gewerkschaftsfrauen wollen endlich Taten sehen. Am 14. Juni forderten sie auf dem Bundesplatz "Löhne unter die Lupe". Bis der Bundesrat endlich seine Vorschläge verabschiedet, werden sie jeweils am Mittwoch auf dem Bundesplatz Wache halten und daran erinnern, dass die Löhne unter die Lupe gehören.
Mahnwache auf dem Bundesplatz, jeweils mittwochs von 8 bis 9 Uhr
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