Beschleunigung des Asylverfahrens: Ja!

Von: Johannes Gruber

Aber nicht auf Kosten der Asylsuchenden. Zur Neustrukturierung des Asylbereichs.

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Seit einigen Jahren arbeitet der Bund an einer „Neustrukturierung des Asylbereichs“, damit einher gehen Revisionen des Asylgesetzes und entsprechender Verordnungen.

Vorgesehen sind eine Konzentration der Asylsuchenden in grossen Bundeszentren sowie eine Beschleunigung der Verfahren, die unter anderem dadurch erreicht werden sollen, dass Erfassung und Befragung der Asylsuchenden sowie der Entscheid am gleichen Ort erfolgen, auch Rechtsberatung und -vertretung finden zukünftig in den Bundeszentren statt.

Derzeit läuft ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung von Änderungen des Asylgesetzes auf Verordnungsebene, die im Juni 2016 in Form einer Referendumsabstimmung vom Volk beschlossen wurden.

Der VPOD hat diese Änderungen damals unterstützt, unter anderem deswegen, weil neu ein kostenloser Anspruch auf Rechtsvertretung für die Asylsuchenden vorgesehen war. SGB und Schweizerische Flüchltingshilfe weisen nun in ihren aktuellen Stellungnahmen darauf hin, dass die vorgesehenen Fristen für die Mitteilung von Verfahrensschritten, Anträgen und Beschwerden sowie ungenügende finanzielle Mittel die Qualität von Rechtsschutz und Rechtsberatung stark infrage stellen. Unter diesen Umständen würde die Beschleunigung der Asylverfahren auf Kosten der Rechte der Asylsuchenden erfolgen. Die lehnt der VPOD ab und schliesst sich auch sonst den Stellungnahmen von SGB und Schweizerischer Flüchtlingshilfe an.

» Stellungnahme Flüchtlingshilfe

» Vernehmlassungsantwort SGB