"Steuervorlage 17": Täuschende Ähnlichkeit

Von: SGB und VPOD

Der VPOD lässt sich nicht täuschen: Auch wenn die vom Bundesrat vorgestellte Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III jetzt "Steuervorlage 17" heisst, unterscheidet sie sich nicht wesentlich von der abgelehnten Vorlage.

Keine gescheite Vorlage unter dieser Nummer: Der Bundesrat präsentiert mit der "Steuervorlage 17" die kaum geänderte "Unternehmenssteuerreform III". (Foto: papparaffie/iStock)

Für die Gewerkschaften ist es klar, dass das Parlament Verbesserungen beschliessen muss. Die "Steuervorlage 17" muss auf Bundesebene durch die Unternehmen und die Aktionäre gegenfinanziert werden. Und es braucht eine stärkere soziale Komponente für die Haushalte. Denn diese leiden immer mehr unter den höheren Lebenshaltungskosten (namentlich den Krankenkassenprämien).

Die geplanten und vom Bund durch den höheren Kantonsanteil subventionierten kantonalen Gewinnsteuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Davon profitieren in erster Linie Firmen wie die Grossbanken, die heute klaglos ihre ordentlichen Gewinnsteuern zahlen. Das Parlament muss den Finanzausgleich (NFA) so anpassen, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen unattraktiv werden. Wenn der Kantonsanteil beim Bund erhöht wird, müssen diese Gelder für soziale Zwecke eingesetzt werden. Zudem erwartet der SGB von den Kantonen, dass sie ihre masslosen Steuersenkungsvorhaben für die Firmen korrigieren.

Auch bei der Reform der Ehepaarbesteuerung fehlt jegliches soziale Gespür. Die jetzt präsentierte Idee, die "Heiratsstrafe" abzuschaffen, nützt den hohen und höchsten Einkommen. Und behindert - durch den "Einverdienerabzug" - die Frauenerwerbstätigkeit. Der SGB und der VPOD sind daher dagegen. Anstelle dieses Steuergeschenks für die Oberschicht soll der Bund das Geld besser in die familienexterne Kinderbetreuung investieren. Dort herrscht grosser Handlungsbedarf.