Ständeräte zum Gleichstellungsgesetz: Keine Ahnung, aber klare Absichten!

Von: Christine Flitner

Die Ständeratsdebatte zur Lohngleichheit hat einmal mehr gezeigt, wie wenig einige Ständeräte überhaupt verstanden haben, worüber sie debattieren und entscheiden.

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Überdeutlich spürbar und ziemlich erfolgreich war dagegen die Absicht der Mehrheit, das Gesetz so abzuschwächen, dass es tatsächlich keinerlei Wirkung mehr zeigen kann. Dafür wurde von den Gegnern der Vorlage in der Debatte auch diesmal ziemlich viel Unsinn oder Halbwahrheiten behauptet. Zeit für ein paar Richtigstellungen:

  • Behauptung: Handlungsbedarf besteht vor allem im öffentlichen Dienst.

    Tatsache: Tatsächlich besteht auch im öffentlichen Dienst Handlungsbedarf, nicht zuletzt in den Gemeinden. Allerdings haben im öffentlichen Dienst oder öffentlich finanzierten Unternehmen schon weit mehr Kontrollen und Analysen stattgefunden als in der Privatwirtschaft. So haben unter anderem Basel-Stadt, Bern Kanton und Stadt, Glarus, Zürich schon vor vielen Jahren Lohngleichheitskontrollen durchgeführt, wie übrigens auch die Bundesverwaltung, die SRG und andere öffentlich finanzierte Arbeitgeber.In diesem Zusammenhang lohnt es auch, sich die Relationen vor Augen zu führen: Etwa 15% der Arbeitnehmenden sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, der Rest arbeitet in der Privatwirtschaft.

  • Behauptung: Der Lohnunterschied ist im öffentlichen Dienst grösser als in der Privatwirtschaft

    Tatsache: Der statistische Lohnunterschied ist im öffentlichen Dienst seit Jahren immer um ein paar wenige Prozentpunkte tiefer als in der Privatwirtschaft.

  • Behauptung: Erklärbare Lohnunterschiede sind berechtigt. Diskriminierend sind nur die nicht erklärbaren Lohnunterschiede.

    Tatsache: Die Tatsache, dass Frauen andere Ausbildungsgänge haben und durch ihre Familienpflichten im Beruf weniger verankert sind, ist ebenfalls die Folge von diskriminierenden Mechanismen und Strukturen. Sie müssen genauso behoben werden wie die nicht erklärbaren statistischen Unterschiede.

  • Behauptung: Arbeitgeber, welche diskriminierende Löhne zahlen, werden schon jetzt bestraft, wie die Gerichtsurteile beweisen.

    Tatsache: Es gibt keine Sanktionen für Arbeitgeber, welche diskriminierende Löhne zahlen. Wenn Angestellte eine Diskriminierung vermuten, sind sie gezwungen, einen Prozess zu führen, um ihr Recht einzuklagen.

In der Debatte wurden noch viele weitere unhaltbare Behauptungen aufgestellt, die alle das offensichtliche Ziel hatten, die Gesetzesänderung entweder zu verhindern oder soweit abzuschwächen, dass sie nichts mehr bewirken kann. Das ist der Ratsmehrheit weitestgehend gelungen. Das zahnlose Gesetz geht nun an den Nationalrat.