SGB: Der Markt regelt nicht alles

Von: SGB

An seiner Delegiertenversammlung hat der SGB ein klares Signal gegen Sparprogramme und für einen Ausbau des Service public ausgegeben.

Der Markt regelt nicht alles. Zumal, wenn er so unübersichtlich ist wie derjenige von Bangkok. Oder derjenige in der Mobiltelefonie.

Obwohl sich die Stimmberechtigten in der Schweiz ein ums andere Mal zu guten öffentlichen Dienstleistungen bekennen, wird der Service public immer wieder von Marktfundamentalisten in Frage gestellt. Die Delegierten des SGB haben gegen diese Politik – und gegen die Sparprogramme der öffentlichen Hand – mit einer Resolution Stellung bezogen. Sie verlangen, dass sich die Steuerpolitik am Finanzbedarf des Service public ausrichtet – und nicht umgekehrt.

Statt verheerender Steuersenkungsprojekte bei Kantonen und Gemeinden braucht es eine Mindestbesteuerung, die den Steuerwettbewerb unter den Kantonen verhindert. Sparmassnahmen beim Personal der öffentlichen Hand, namentlich beim Bundespersonal und bei den Angestellten von Kantonen und Gemeinden werden abgelehnt, genauso wie unsinnige Wettbewerbsexperimente und eine Marktlogik, die den Service public kaputtmacht.

Die Digitalisierung sieht der SGB als eine Chance für den Service public, wenn die Unternehmen das Personal schulen und weiterbilden. Es braucht einen Ausbau und keinen Abbau in der digitalen Transformation der Dienstleistungen – und schon gar keine Privatisierung. Angesichts des Drucks auf die Löhne in der Verkehrsbranche, bei Post und Kurierdiensten sowie im Sozialwesen und der akuten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insbesondere in der Medienbranche und im Gesundheitswesen fordern die Delegierten, dass alle Service-public-Beschäftigten, die nicht öffentlich-rechtlich angestellt sind, vorbildlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt werden. In öffentlichen Betrieben wie SBB, Swisscom und Post müssen die Kaderlöhne auf 500'000 Franken beschränkt werden.

Weiter haben die Delegierten in einer Resolution beschlossen, die im Rahmen der Steuervorlage 17 von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen zu bekämpfen. Eine umfassende Bewertung der Steuervorlage 17 wird der SGB aber erst nach Vorliegen der detaillierten Beschlüsse vornehmen.