Lohngleichheit: Bund ist noch kein Vorbild

Von: VGB

Die Bundesverwaltung müsste bei der Lohngleichheit von Frau und Mann als leuchtendes Beispiel dastehen. Tut sie aber nicht. 3,3 Prozent Differenz deuten auf Lohndiskriminierung.

Beim Bund ist punkto Lohngleichheit auch noch nicht alles im grünen Bereich. (Foto: Tracey Ayton/istock)

Die Verhandlungsgemeinschaft VGB, der auch der VPOD angehört, sieht Handlungsbedarf bei den Löhnen des Bundespersonals, die noch immer deutliche Unterschiede nach Geschlecht aufweisen. Vor allem bei einzelnen Bundesämtern, wo die "offizielle" Schwelle von 5 Prozent zulässiger Differenz nur knapp unterschritten ist. Und auch im Vergleich mit Verwaltungen, die bei ihren aktuellen Analysen wesentlich besser abschnitten. In den Kantonen Jura und Glarus lag die unerklärliche Differenz bei 0.5 resp. 1.3 Prozent, in den Städten Bern und Zürich bei 1.8 resp. 0.6 Prozent.

Eine Erklärung sieht die VGB bei der heterogenen Anwendung des Lohnsystems: jedes Departement und jedes Bundesamt reiht neue Mitarbeitende nach eigenem Gutdünken ein, eine zentrale Kontrolle gibt es nicht. Es ist ein bekanntes Phänomen, dass Männer forscher auftreten als Frauen und ihr berufliches Potenzial auch höher eingeschätzt wird. Das wirkt sich begünstigend für einen höheren Einstiegslohn aus. Und das Lohnsystem bietet hier viel Spielraum. Zu viel, meint die VGB! Ein Beispiel: Für die Funktion der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, in welcher in den letzten Jahren sehr viele Leute angestellt wurden, stehen 5 Lohnklassen zur Auswahl. In der Realität bedeutet dies, dass Mitarbeitende mit demselben Aufgaben- und Verantwortungsbereich bis zu 2000 Franken Lohnunterschied haben – pro Monat!

Der Bundesrat ist in der Pflicht, für eine diskriminierungsfreie Anwendung des Lohnsystems zu sorgen. Und dem eidgenössischen Personalamt die Aufgabe und die Kompetenz zu erteilen, eine griffige Kontrolle darüber auszuüben. Denn gerade die Bundesverwaltung muss in dieser Frage ein Vorbild sein.