Die Menschenrechte schützen!

Von: Johannes Gruber

Die Anti-Menschenrechts-Initiative der SVP stellt die Gültigkeit von Menschen- und Grundrechten in Frage. Nicht mit uns!

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Am 25. November 2018 wird in der Schweiz über die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» abgestimmt. Die Migrationskommission des VPOD lehnt die Initiative ab, weil sie die Gültigkeit von Menschen- und Grundrechten in der Schweiz infrage stellt und damit insbesondere die Rechte von Minderheiten gefährdet. Niemand sollte ein Interesse daran haben, den Schutz vor Willkürentscheiden und staatlichen Übergriffen zu schwächen.

Die VPOD-Migrationskommission bekräftigt die Ausführungen des Positionspapiers, «Service Public ist Menschenrecht», das der VPOD an seinem Kongress vom 6. bis 7. November 2015 beschlossen hat.

Wir zitieren daraus:

«In den vergangenen Jahren hat die Schweiz eine Vielzahl von rechtspopulistischen Kampagnen erlebt […] Zielsetzung dieser Kampagnen war letztlich immer, den Schutz für Minderheiten abzubauen und Grundrechte zu schwächen oder aufzuheben. […] [Auch ] Rechte der Migrantinnen und Migranten werden in Frage gestellt, indem sie mit Kriminalität und Gefahr in Verbindung gebracht werden.»

«Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Menschenrechte auch in der Schweiz und unterbindet Diskriminierung und Willkür. Damit die Menschenrechte auch eingefordert und durchgesetzt werden können, haben die Signatarstaaten, darunter die Schweiz, den Europäischen Menschengerichtshof eingesetzt, der über die Respektierung der Menschenrechte in allen Unterzeichnerstaaten wacht.

In der Bundesverfassung wurden die Menschenrechte erst nach der Totalrevision im Jahre 1999 in den Artikeln 7 bis 36 verankert.

Mittels Volksinitiative kann in der Schweiz jedoch die Verfassung geändert werden. Die garantierten Grundrechte können eingeschränkt oder gar abgeschafft werden. Auch kann das Parlament Gesetze beschliessen, welche die von der Verfassung garantierten Menschenrechte verletzen, denn es gibt in der Schweiz kein Verfassungsgericht, das darüber wacht, dass erlassene Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen.

Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Menschenrechte zusätzlich geschützt sind. Auch eine Mehrheit darf nicht beschliessen können, dass die Menschenrechte für eine Minderheit nicht oder nur beschränkt gelten sollen. Gerade deshalb gehört die Schweiz mit 46 anderen Ländern dem Europarat an und hat vor 40 Jahren –nach den schrecklichen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg – die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert.

Zusätzlich haben wir in unserer Verfassung in Artikel 5 festgeschrieben, dass Bund und Kantone das Völkerrecht beachten. Damit können zwei Dinge sichergestellt werden: Die Menschenrechte können in der Schweiz nicht einfach ausgehebelt werden, da die EMRK grundsätzlich eingehalten werden muss. Gleichzeitig kann jede Person in der Schweiz, die ihre Menschenrechte durch ein Urteil des Bundes- oder Verfassungsgerichts verletzt sieht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage erheben. Stellt dieses fest, dass ein Schweizer Urteil die in der EMRK definierten Menschenrechte verletzt, muss das Urteil oder auch das Gesetz angepasst werden.»

Das Positionspapier des VPOD "Service Public ist Menschenrecht" - online

» Schutzfaktor M: – die Allianz der Zivilgesellschaft gegen die trügerische "Selbstbestimmungs-Initiative"

» Amnesty Schweiz: Anti-Menschenrechts-Initiative

» https://www.woz.ch/shop/woz-buecher/frau-huber-geht-nach-strassburg