EL: Hände weg vom Existenzminimum

Von: SGB und VPOD

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.

Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungauftrag. Wenn die EL-Revision zur Sparübung verkommt, gibt es ein Referendum. (Foto: oxie99)

Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse teilweise seit 2001 sogar noch stärker gestiegen sind: In Obwalden, beispielsweise, um 37%!

Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen. So sollen etwa sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung der EL bestraft werden. Wer heute also zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.

Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null, bzw. gar "unter null", da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.

Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.