VPOD gewinnt vor Bundesgericht - Pflegepersonal darf streiken

Von: Elvira Wiegers

Im November 2017 beschloss das Freiburger Kantonsparlament ein Streikverbot beim Pflegepersonal. Der VPOD akzeptierte diesen Angriff auf ein urgewerkschaftliches Recht nicht und legte Rekurs vor dem Bundesgericht ein. Dieses gab nun dem VPOD auf ganzer Linie recht.

Die Absicht des Parlaments ist klar: dem Pflegepersonal soll die Chance genommen werden, sich mittels Streik gegen die Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen wehren zu können – und dies in medien- und öffentlichkeitswirksamer Weise. Genau das hatte das Personal des Kantonsspitals Freiburg (HFR) und des Netzwerks für psychische Gesundheit (RFSM) im vergangenen Mai erfolgreich getan und so gegen die geplante Ausgliederung des Gesundheitspersonals aus dem kantonalen Personalgesetz LPERS protestiert. Davor hatten zudem bereits Streiks im Zusammenhang mit der Auslagerung der Wäscherei und Kinderkrippe im HFR stattgefunden.

Mit dem geplanten Streikverbot wollte das Freiburger Parlament erreichen, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen des Spitalpersonals künftig ohne grösseren Widerstand durchzubringen. Ihm war offenbar egal, mit diesem Vorgehen gegen die Verfassung zu verstossen. Dem hat nun das Bundesgericht einen Riegel geschoben.

Der VPOD wird sich weiterhin zusammen mit dem Spitalpersonal für faire Arbeitsbedingungen und Löhne einsetzen und insbesondere für die auch weiterhin geltende Unterstellung unter das kantonale Personalgesetz LPERS.

Mehr Information dazu auf der Webseite des» SSP Fribourg