Missbräuchliche Kündigung von Respekt-Frontfrau bestätigt

Von: Elvira Wiegers

Nach fünf langen Jahren hat das Appellationsgericht Basel die missbräuchliche Kündigung von Bozena Domanska, Carearbeiterin und Betreuerin des VPOD-Netzwerkes Respekt, bestätigt.

Die Respekt-Frontfrau hatte im Sommer 2013 in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens und verschiedenen Zeitungsartikeln ihre Arbeit als Langzeitbetreuerin in Privathaushalten geschildert. Auch ihr gewerkschaftliches Engagement wurde thematisiert. Unmittelbar danach wurde sie von ihrem Arbeitgeber, der privaten Basler Spitexfirma Perspecta, entlassen. Der VPOD hielt dies für eine missbräuchliche Kündigung und ging vor Gericht. Eine weitere Forderung betraf den Lohn für die Freistellung während eines Teils der Kündigungsfrist.

Ende Oktober 2017 urteilte schliesslich das Basler Zivilgericht, dass die Kündigung tatsächlich unrechtmässig gewesen war und Bozena Domanska mit der Teilnahme am Dokumentarfilm ihre verfassungsmässigen Rechte ausgeübt hatte, ohne gegen die Treuepflicht verstossen zu haben. Das Gericht verfügte eine Entschädigung für die missbräuchliche Kündigung von vier Monatslöhnen sowie unter anderem die Nachzahlung des Lohns für die Freistellung.

Die Perspecta AG akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und zog den Fall weiter an das Basler Appellationsgericht. Dieses hat nun die missbräuchliche Kündigung bestätigt wie auch den geschuldeten Lohn während des Monats der Freistellung.

Der Fall Bozena Domanska zeigt auf, wie wichtig es ist, Transparenz im Bereich der privaten Betreuung zu schaffen und wer daran kein Interesse hat. Wer sich zu den Arbeitsbedingungen in diesem Bereich äussert, wird hart abgestraft. Das Gerichtsurteil ist deshalb ein wichtiges Signal an alle Arbeitgeber in der privaten Betreuung: Carearbeiterinnen wissen sich auch dank des gewerkschaftlichen Engagements des VPOD erfolgreich zu wehren. Das Urteil wird am 9. November rechtskräftig.

Der VPOD setzt sich zurzeit vor allem für die bestmöglichste Umsetzung der Regulierung der privaten Rundumbetreuung ein. Die Kantone sind zurzeit dabei, ihren Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft entsprechend zu revidieren. Leider sind diese nicht verbindlich. Der VPOD wird sich deshalb weiterhin für eine nationale, verbindliche und transparente Regelung einsetzen.