Jetzt Farbe bekennen für die Menschenrechte!

Von: Johannes Gruber

Die Migrationskommission des VPOD unterstützt die Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative und kritisiert die Entscheidung des Ständerats vom 26.9.2019, die Entscheidung über einen indirekten Gegenentwurf auf die Zeit nach den Wahlen zu verschieben.

Die Manager grosser Konzerne wissen genau, wo ihre Geschäfte mit den Menschenrechten im Konflikt stehen. Doch manche von ihnen gewichten den Unternehmensgewinn höher als den Schutz von Menschen und Umwelt.

Glencore vergiftet Flüsse im Kongo und die Luft in Sambia. Der Basler Konzern Syngenta verkauft auf anderen Kontinenten tödliche Pestizide, die bei uns in der Schweiz schon lange verboten sind. Und Schweizer Goldraffinerien beziehen Rohgold, das mithilfe von Kinderarbeit geschürft wurde. Immer wieder verletzen Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte in Ländern des Südens und ignorieren dort minimale Umweltstandards.

Die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) verpflichtet alle Konzerne, zukünftig die Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Geschäften zu achten und für Menschenrechtsverletzungen zu haften, die sie oder ihre Tochterfirmen verursachen. Die Haftung ist auf Gesellschaften beschränkt, über die ein Konzern tatsächlich die Kontrolle ausübt. Wer verantwortlich wirtschaftet, hat nichts zu befürchten. Viele Länder haben bereits ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise gegen Kinderarbeit oder den illegalen Handel mit Tropenholz.

Um wenigstens Teile ihrer Anliegen umsetzen zu können, ist das Initiativkomitee dazu bereit, bei Verabschiedung der weniger weitgehenden Gegenvorschläge (in der Fassung der Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats vom 3. September 2019 oder in der Fassung des Nationalrates vom 14. Juni 2018) durch das Parlament die Kovi zurückzuziehen.

Die VPOD-Migrationskommission sieht die Kovi als einen Beitrag zur Verhinderung von Umweltkatastrophen und zur Sicherstellung von Menschenrechten und Arbeitsschutz in den Ländern des Südens an, auch wäre sie eine wirksame Prävention gegen die Zunahme von Fluchtbewegungen. Mindestens die abgeschwächten Gegenentwürfe sollten Konsens bei allen Parteien sein. Das Verschieben des Traktandums in der Ständeratssitzung vom 26. September ist keine Lösung, jetzt gilt es Farbe für die Menschenrechte zu bekennen!