Neiddebatte über versteuerten Lohnbestandteil des öV-Personals

Von: Kurt Altenburger

Stellungnahme des VPOD zur Neiddebatte zu Fahrvergünstigungen des Personals

In der Sonntagspresse vom 10. März 2019 wurden die Fahrvergünstigungen des Personals (FVP) der Branche öffentlicher Verkehr zum Thema gemacht. Wie in jeder Branche und Unternehmung erhalten auch die Mitarbeitenden des öffentlichen Verkehrs einen Lohnbestandteil in Form von Fahrvergünstigungen für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs, die versteuert werden und somit auch kein Geschenk und kein Privileg sein können.

Die Fahrvergünstigungen des Personals werden als Privileg des Verkehrspersonals hingestellt, das die Allgemeinheit durch überhöhte Fahrpreise des öffentlichen Verkehrs (öV) zu tragen hätte. Das trifft in dieser Form nicht zu.

Der VPOD stellt sich gegen diese Neiddebatte und hält dazu fest:

  • Das GA-FVP ist kein „Gratis-Generalabo“ und kein Geschenk, sondern ist ein Lohnbestandteil, der von den einzelnen Mitarbeitenden auf ihrer Steuererklärung anzugeben und zu versteuern ist. Weil diese Besteuerung einfach möglich ist, wird sie von den Steuerbehörden auch konsequent durchgesetzt – konsequenter als die Besteuerung anderer Vergünstigungen für das Personal bei anderen Unternehmen.
  • Die Bedingungen für den Bezug des GA-FVP sind kein „Luxus“, sondern entsprechen dem Standard, was öV-Fahrvergünstigungen bei mittleren und grossen Betrieben in der Schweiz betrifft.
  • In der Schweizer Wirtschaft werden den Arbeitnehmenden unterschiedlichste Lohnbestandteile geboten, die jenen für das GA-FVP keineswegs nachstehen und steuerlich günstiger wären.
  • Das GA-FVP ist kein streng gehütetes Geheimnis, weil die Konditionen für den Bezug und die Finanzierung durch die Branche (Verband öffentlicher Verkehr) und den Eidgenössischen und Kantonalen Steuerbehörden klar geregelt sind.
  • Mit dem unentgeltlichen Fahrausweis (GA-FVP), der aber durch die Mitarbeitenden versteuert wird, wird durch die Unternehmungen die Möglichkeit genutzt, dass das Personal die erforderlichen und anfallenden Dienstreisen auf unkomplizierte Art und Weise und ohne administrativen Aufwand, antreten und erfüllen können. Damit entfallen für das „Backoffice“ keine aufwändigen Abrechnungen und Verbuchungen.

Der VPOD steht hinter dieser Branchenlösung. Die Bedingungen für den Bezug der Fahrvergünstigungen für das Personal sind kein Privileg, sondern landesüblich, angemessen und korrekt. Das öV-Personal hat hier nichts zu verbergen. Die Besteuerung des GA-FVP ist im Vergleich zu den Fringe Benefits anderer Unternehmen sogar besonders streng und konsequent. Der Arbeitgeber hat diesen Lohnbestandteil („Fringe Benefits“) im Lohnausweis des Arbeitnehmenden zuhanden der Steuerbehörden auszuweisen.

Auskunft erteilt VPOD-Zentralsekretär Kurt Altenburger


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