Die neue «Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten V TAK», welche der Regierungsrat Ende Februar in die Vernehmlassung gegeben hat, macht einmal mehr deutlich, welchen Stellenwert die Kinderbetreuung in den Augen der Regierung hat: die Arbeitsbedingungen des Personals werden mit keinem Wort erwähnt.
Qualität in der familienergänzenden Kinderbetreuung ist eng verknüpft mit den Arbeits- und Anstellungsbedingungen des pädagogischen Personals. Bereits 2014 wurde in der Stadt Zürich eine Studie zu den Arbeitsbedingungen des Kita-Personals durchgeführt, die deutlichen Handlungsbedarf festgestellt hat. Hinreichend bekannt ist auch das Dauerproblem der vielen Praktikant*innen, welche im Kita-Bereich mit der vagen Hoffnung auf eine Ausbildungsstelle beschäftigt werden.
Die neue Verordnung erwähnt die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen des Personals dennoch mit keinem Wort.
Kita-Mitarbeitende haben daher jetzt eine Petition gestartet, die auf diesen Missstand aufmerksam macht und fordert, dass die Regelung der Arbeitsbedingungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen für Kitas gehört. Es braucht einen GAV oder einen sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsvertrag, der u.a. auch Regelungen zur Vor- und Nachbereitungszeit und zu den Betreuungsschlüsseln enthält. Nur so kann sichergestellt werden, dass genügend gut ausgebildetes und fair entlöhntes Fachpersonal in den Kitas zur Verfügung steht und dass die Kinder gut betreut und altersgerecht gefördert werden.
Denn Kinder müssen nicht einfach beaufsichtigt werden, sondern sie brauchen Zeit, Aufmerksamkeit und stabile Beziehungen.
Die Petition findet sich unter www.weil-kinder-mehr-zeit-brauchen.ch
Petition Mit dem Pesonal für die Kinder als Download