Gewerkschaften begrüssen Fortschritte für ältere Arbeitnehmende

Von: SGB und VPOD

SGB und VPOD sind erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift.

Fortschritt: Der Bundesrat nimmt sich der älteren Arbeitnehmenden an. (Foto: sebra/stock.adobe)

Insbesondere die Überbrückungsrente wird begrüsst, die älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit bietet. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.

Weitere Massnahmen im Bereich der Vermittlung und der Aus- und Weiterbildung gehen, wenn auch zu zaghaft, in die richtige Richtung, die auch von der VPOD-Verbandskommission Sozialbereich skizziert wurde: kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende ab 40, konsequenter Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen, Impulsprogramme, Ausbau der RAV-Beratung, besserer Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für Ausgesteuerte.