Personalverleiher in der 24-h-Betreuung müssen das Arbeitsgesetz einhalten

Von: VPOD

Das zeigt ein Gutachten, welches im Auftrag des VPOD erstellt wurde. Der Basler Rechtsexperte Kurt Pärli untersuchte die Frage nach der Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes (ArG) auf Arbeitstätigkeiten in Privathaushaltungen. Sein Fazit: Personalverleiher, die Arbeitnehmende an Privathaushalte verleihen, müssen sich an das ArG halten.

Der Grossteil der Arbeitsverhältnisse in der sogenannten 24-Stunden-Betagtenbetreuung verletzt das Arbeitsgesetz. «10 vor 10» berichtete am 23.5.2019 über diese schweizweit verbreitete Problematik. Dank des Basler Gutachtens ist nun endlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Griffnähe!
Seit rund sechs Jahren kämpft der VPOD mit dem Netzwerk Respekt für würdige Arbeitsbedingungen in der Betagtenbetreuung in Privathaushalten. Dabei geht es insbesondere um verbindliche Ruhezeiten und eine faire Entschädigung der Präsenzzeiten. 24-Std.-Betreuungsverhältnisse sind hochproblematisch, weil sie die BetreuerInnen zeitlich und damit auch körperlich und psychisch überbeanspruchen.

Typischerweise sind die BetreuerInnen mehrere Wochen rund um die Uhr für die betagten Menschen im Einsatz. Während dieser Zeit werden ihnen in der Regel vier bis fünf Stunden Freizeit pro Woche gewährt, was sie auch sozial im Haushalt isoliert. Tägliche verbindliche Ruhezeiten ohne Rufbereitschaft und eine faire Entlöhnung der Arbeits- und Präsenzzeiten sind aber geradezu elementar, um würdige Arbeitsbedingungen in dieser prekären Berufsbranche zu gewährleisten. Laut Kurt Pärli müssen sich Personalverleiher, die Arbeitnehmende in Privathaushalte verleihen, an das ArG halten. Dies würde verbindliche Ruhe- und Höchstarbeitszeiten und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bedeuten.

Der VPOD ist erfreut, dass nun auch rechtlich bestätigt wird, was er seit Jahren einfordert. Das Gutachten hat Signalwirkung und bringt bessere Arbeitsbedingungen in Griffnähe! Ein entsprechendes Verfahren zu dieser Frage ist zudem aktuell vor dem Basler Appellationsgericht hängig.

Das Gutachten kann auf Nachfrage zugestellt werden.

Auskünfte:

Eliane Albisser, Rechtsberaterin VPOD, 078 814 22 34 ,

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