ILO: Schweiz von schwarzer Liste gestrichen

Von: SGB

Aufgrund von Signalen von Bundesrat Guy Parmelin ist die Schweiz wieder von der schwarzen Liste der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) genommen worden. Der SGB hat diesem Vorgehen zugestimmt, weil er die Chance sieht, den Kündigungsschutz jetzt endlich zu verbessern.

Die Schweiz wurde gestrichen: aus der schwarzen Liste der ILO. Einstweilen. (Bild: iStock)

Bundesrat Guy Parmelin zeigt den Willen den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden zu verstärken. Er will neu unter Einbezug der Expertinnen und Experten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine Mediation zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften durchführen. Ziel ist es, in Jahresfrist Lösungsvorschläge auszuarbeiten, mit denen der Kündigungsschutz auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann. Aufgrund dieses Vorschlags von Bundesrat Parmelin hat heute der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zugestimmt, die Schweiz von der schwarzen Liste fehlbarer Länder zu streichen.

Er sieht eine reelle Chance, das Schweizer Kündigungsrecht endlich den völkerrechtlichen Normen anzupassen. Bereits 2003 hatte der SGB eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht, wegen Nicht-Einhaltung der ratifizierten Konventionen. Seither wurde die Schweiz wiederholt von der ILO gerügt. Doch der Bundesrat weigerte sich, die ILO-Empfehlungen umzusetzen. Er war dabei immer den Schweizer Arbeitgebern gefolgt, die eine Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mitgliedern von Personalkommissionen, Pensionskassen-Stiftungsräten sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden strikte ablehnten.

Sollte der jetzt angestossene Mediationsprozess nicht zu konkreten Verbesserungen führen, wird der SGB über die ILO den Druck auf die Schweiz weiter erhöhen. Die Gewerkschaften haben jüngst wieder viele Fälle mit antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen gesammelt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard findet die Kursänderung erfreulich: "Es darf nicht sein, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnimmt."