Streit um die Umkleidezeit geht weiter

Von: Roland Brunner/ VPOD

Seit letztem September fordert der VPOD, dass die angeordnete Umkleidezeit fürs Pflegepersonal endlich als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt wird. Auch am Zürcher Spital Limmattal ist diese Forderung angekommen – aber die Spitaldirektion weist sie zurück. Mehrere Angestellte klagen mit dem VPOD die Umkleidezeit für die letzten fünf Jahre ein. Der Rekurs ist vor dem Bezirksrat hängig.

Umkleidezeit muss endlich angerechnet werden - so steht es im Arbeitsgesetz!

Aber schon jetzt hat sich die Forderung des VPOD für das Personal gelohnt. In einer Mitteilung vom 17. Juli teilt die Spitaldirektion den Angestellten mit, man wolle zwar die Umkleidezeit nicht bezahlen, dafür gebe es aber eine bessere Pausenregelung. Das Spital will jetzt den Bezug von einer der beiden bislang nicht garantierten Pausen von 15 Minuten pro Schicht für alle Mitarbeitenden, welche Uniform tragen und die Zentralgarderobe aufsuchen müssen, neu garantieren. Falls diese Pause aus betrieblichen Gründen nicht bezogen werden kann, sollen 15 Minuten als Arbeitszeit gutgeschrieben werden.

Statt 15 Minuten bezahlte Umkleidezeit gibt es also erst einmal 15 Minuten bezahlte Pause. Das ist erfreulich. Dass die Anrechnung der Umkleidezeit damit vom Tisch ist, glaubt höchstens die Spitaldirektion. Wir bleiben dran!

Stand der Lohnklagen

  • Am 22. Juli 2019 wurde beim Bezirksrat Dietikon der Rekurs für die hängigen Lohnklagen am Spital Limmattal eingereicht.
  • Auch beim Spital Bülach wurden Lohnklagen an das Friedensrichteramt überwiesen.
  • Am Universitätsspital Zürich USZ liegen mittlerweile 160 Vollmachten für Lohnforderungen vor und für 122 Angestellte des USZ sind die Lohnforderungen bereits berechnet. Die geforderte Lohnsumme übersteigt unterdessen die 2-Millionen-Grenze.
  • Auch am Kantonsspital Winterthur KSW, am Spital Uster und dem GZO Wetzikon wurden erste Vollmachten und Lohnforderungen deponiert. Weitere Spitäler sind in Bearbeitung.