VPOD warnt vor Aushöhlung des Datenschutzes

Von: VPOD

Der VPOD warnt: Die Liste der besonders schützenswerten Personendaten im Datenschutzgesetz darf nicht verkürzt werden.

Der VPOD will, dass auch die Daten von Gewerkschafterinnen und Armutsbetroffenen geschützt sind. (Bild: The Photographer/Wikimedia)

Die Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung schützen? Der Nationalrat schickt sich an, im
revidierten Datenschutzgesetz das Gegenteil zu tun. Der VPOD warnt den Rat, seiner Kommission zu folgen und die Liste der besonders schützenswerten Personendaten zu verkürzen. Die Kommission hat Daten über Sozialhilfemassnahmen von dieser Liste entfernt – es könne, schreibt sie, «im Interesse der Vertragspartner, der Anbieter oder gar der Öffentlichkeit» liegen, zu wissen, ob jemand Sozialhilfe bezieht. Damit wäre es Privaten möglich, unkontrolliert Listen über Sozialhilfebeziehende zu führen. Das würde die Betroffenen ein Leben lang abstempeln – auch solche, die nur kurz Sozialhilfe bezogen haben.

Ebenso empörend ist der Entscheid der Kommission, auch Daten über gewerkschaftliche Tätigkeiten nicht mehr als besonders schützenswert zu klassifizieren. Diese gehören, genau gleich wie jene über politische Gesinnung und Aktivität, zu den sensiblen Daten, wie sie auch im Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten SEV Nr. 108 des Europarats genannt sind.

Ein Datenschutzgesetz, das mit Europarat, ILO und Schengen zum Vorneherein inkompatibel ist und die Daten von Armen und Linken nicht schützen will, wird keinen Bestand haben.