Corona-Virus: Auch die Kitas müssen geschlossen werden

Von: Christine Flitner/ VPOD

Nachdem die Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab heute Montag geschlossen sind, ist es widersinnig und verantwortungslos, den Betrieb der Kitas weiterzuführen. Auch die Kitas müssen geschlossen werden – mit entsprechenden Begleitmassnahmen für erwerbstätige Eltern und die Betriebe.

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Da Kinder nach neuen Erkenntnissen auch Krankheitsträger sind, widerspricht es dem Ziel der Bemühungen, für Schule und Betreuungseinrichtungen unterschiedliche Bestimmungen einzuführen.
Einige Kantone haben gehandelt und auch die Schliessung der Kindertagesstätten verfügt, u.a. die Kantone Basel-Stadt, Wallis, Genf, Neuenburg, Fribourg und Jura. In anderen Kantonen sind sie jedoch weiterhin geöffnet. Im Kanton Zürich hat der Regierungsrat sogar aufgrund der besonderen Situation Toleranz gegenüber der Überschreitung der Betreuungsschlüssel angekündigt. Geradezu zynisch wirkt da die gleichzeitige Empfehlung an die Fachkräfte, «besondere Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln zu beachten», «rechtzeitig zusätzliches Betreuungspersonal für Krankheitsvertretungen zu organisieren» und «keine Wechsel in der Gruppenzusammensetzung» vorzunehmen.
Der VPOD fordert die Kantone auf, die Kitas und andere Kinderbetreuungseinrichtungen unverzüglich zu schliessen und eine Notfallbetreuung für das Personal der Grundversorgungsberufe zu gewährleisten (Gesundheitsberufe, Notfallbetreuungspersonal, Lebensmittelverkaufspersonal u.a.).
Die Notbetreuung muss so eingerichtet werden, dass die Kinder und das Betreuungspersonal bestmöglich geschützt werden, u.a. durch kleinere Kindergruppen. Die Kantone müssen die Trägerschaften bei der Umsetzung unterstützen. Betreuerinnen, welche selbst zu einer Risikogruppe gehören oder mit Personen einer Risikogruppe zusammenleben, müssen von der Arbeit freigestellt werden.
Zudem braucht es Sofort-Massnahmen zur Unterstützung der Trägerschaften, welche durch die Schliessungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Kantone und der Bund sind hier in der Verantwortung, Liquidität sicherzustellen und zu garantieren, dass die Löhne des Personals weitergezahlt und die Einrichtungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.
Für die Eltern, welche aufgrund der Schliessungen von der Arbeit fernbleiben müssen, um ihre Kinder zu betreuen, braucht es Regelungen des Bundes zur Lohnfortzahlung. Der VPOD unterstützt die vom SGB geforderte Massnahme einer Lohnfortzahlung von Eltern mit Betreuungsaufgaben über die Erwerbsersatzordnung EO. Der Bundesrat muss diese Massnahmen rasch konkretisieren.