Der Bundesrat schickt das Gesundheitspersonal in die Krankheit

Von: Elvira Wiegers / Beatriz Rosende

Während die Corona-Pandemie sich in der Schweiz mit Wucht weiter ausbreitet, beschliesst der Bundesrat ohne jede Absprache mit einer Hüftschussverordnung, die minimalen Gesundheitsschutzbestimmungen betreffend Pausen und Ruhezeiten für das Spitalpersonal aufzuheben.

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Genau jene, die zuvorderst im direkten Kontakt mit den Corona-Kranken sind, sollen über die 50 Stunden hinaus arbeiten, die nach Arbeitsgesetz ohnehin schon möglich sind. Das bestehende Arbeitsgesetz ermöglicht in Notsituationen darüber hinaus jeden Tag 2 Stunden Überzeit, nach Gesetz sind also problemlos 60 Stunden pro Woche möglich, wenn gewisse Pausen eingehalten werden können.

Diese weitgefassten gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen nicht mehr genügen? In der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 20. März 2020 sprengt der Bundesrat die Gesundheitsschutzbestimmungen just für das Gesundheitspersonal:

In den Spitalabteilungen, die infolge der COVID-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren, ist die Geltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. März 19644 betreffend Arbeits- und Ruhezeiten so lange sistiert, wie es die ausserordentliche Lage erfordert. Die Arbeitgeber sind aber weiterhin verantwortlich für den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und müssen insbesondere dafür sorgen, dass diesen ausreichende Ruhezeiten gewährt werden.

Und diese Situation soll 6 Monate andauern!

Eine gefährliche Entscheidung: In den Intensivpflegestationen werden die Hochrisiko-Patientinnen und Patienten behandelt. Die Einhaltung der minimalen Pausen und Ruhezeiten sind Grundvoraussetzung für eine sichere Pflege.

Eine empörende Entscheidung: Jene, die sich tagtäglich des Gesundheitsrisiken aussetzen, sollen als Arbeitnehmende 2. Klasse behandelt werden, die selber keinen Anspruch auch Schutz ihrer eigenen Gesundheit mehr haben.

Wir verlangen, dass diese Bestimmung sofort zurückgezogen wird und dass die Fragen des Gesundheitsschutzes Gegenstand ernsthafter Diskussion im Rahmen der Aussprache werden, welche der Gewerkschaftsbund vom Bundesrat dringend verlangt.

Es nützt nichts, dem Gesundheitspersonal öffentlich zu applaudieren und ihm gleichzeitig den elementaren Gesundheitsschutz zu verwehren.

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