Fernunterricht statt Klassenzimmer: Infos für Lehrpersonen

Von: Christine Flitner/ VPOD

Der Ausfall des Präsenzunterrichts fordert auch von den Lehrpersonen alles ab. Es braucht jetzt Pragmatismus, Kreativität, Improvisation und viel Solidarität, damit für die Schülerinnen und Schüler weiterhin eine bestmögliche Ausbildung gewährleistet ist.

Schule zuhause, by Zita

Lehrpersonen sind in dieser Situation sehr gefordert. Sie müssen sich zügig mit neuen Lehr- und Lernformen vertraut machen, ihren Schülerinnen und Schülern weiterhin eine gute Ausbildung gewährleisten und zugleich einen stabilen Aussenkontakt in einer verunsichernden Situation bieten.
Damit das klappt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der VPOD hat einige Punkte zusammen gestellt:

Hinweise und Forderungen des VPOD

  1. Die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Schülerinnen und Schüler sowie die Eindämmung der Ansteckungen hat oberste Priorität. Die Hygienevorschriften des BAG müssen zu jeder Zeit eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang eine Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten.
  2. Für Lehrpersonen und Angestellte, die zu einer Risikogruppe gehören (Vorerkrankungen, Alter), gilt ein besonderer Schutz. Sie müssen in jedem Fall zuhause bleiben und erledigen ihre Arbeit von dort. Falls das nicht möglich ist, müssen sie freigestellt werden. Falls auf diese Personen Druck ausgeübt wird, meldet euch beim VPOD!
  3. Lehrpersonen mit Betreuungsaufgaben im eigenen Haushalt (eigene Kinder, betreuungsbedürftige Angehörige) sind vom Präsenzdienst freizustellen.
  4. Wir bleiben solidarisch: Lehrpersonen unterstützen die Notbetreuung der Kinder unserer KollegInnen, welche zur Sicherstellung der Grundversorgung des Landes notwendig sind: Gesundheitsberufe, Mitarbeitende von Blaulichtorganisationen, Sicherheitsorganen, Gefängnissen und Detailhandel, öffentlicher Verkehr, öffentliche Versorgung, Zahlungsverkehr, Post, Sozialberatungsstellen und soziale Institutionen, RAVs, etc.
  5. Die Kantone sind aufgefordert, in Bezug auf den Fernunterricht und die Notbetreuung einheitliche Vorgaben auszuarbeiten.
  6. Fernunterricht kann die sozialen Ungleichheiten vertiefen anstatt sie zu verkleinern, weil die Unterstützung der Eltern und die häuslichen Verhältnisse ein grösseres Gewicht erhalten können. Dafür braucht es mittelfristig Ausgleichsmassnahmen.
    Auch auf die Ausstattung der Lernenden mit elektronischen Arbeitsmitteln muss geachtet werden: nicht alle Kinder verfügen über die nötige Ausrüstung und wenn die Eltern Homeoffice machen, werden die Computer möglicherweise von mehreren Personen gleichzeitig benötigt.
  7. Notengebung, Prüfungen und allfällige Versetzungsempfehlungen können bei längerem Andauern der Situation nicht gemäss den üblichen Mustern ablaufen. Die Erziehungsdirektionen sind aufgefordert, hier allgemeine Lösungen auszutauschen und zu erarbeiten, damit nicht jeder Kanton eigene Regeln aufstellt.
  8. Im Zusammenhang mit Lernplattformen und E-Learning stellen sich zahlreiche Datenschutzfragen, welche sorgfältig geklärt werden müssen. Die Kantone (Erziehungsdirektionen) sind aufgefordert, diese Fragen (soweit nicht schon geschehen) so bald wie möglich vertieft zu klären und den Schulen und Lehrpersonen entsprechende Leitlinien an die Hand zu geben.
  9. Die Bewegungseinschränkungen können insbesondere bei Familien in beengten Verhältnissen schnell zu Spannungen führen, welche die Kinder belasten und eventuell auch die Verfolgung des Fernunterrichts erschweren. Es braucht daher vermehrte soziale Unterstützung für die Familien, welche die Lehrpersonen niederschwellig abrufen können.

    Weitere Infos und Antworten auf arbeitsrechliche Fragen finden sich auf unserer Brennpunktseite.