Langzeitpflege in Zeiten von COVID19

Von: Elvira Wiegers

Gerade die Langzeitpflege und -betreuung ist in besonderer Weise mit der Corona-Krise konfrontiert. Dies, weil alle KlientInnen und PatientInnen aufgrund von Alter und Vorerkrankungen zu den gefährdeten Personen gehören und damit den grössten Schutz benötigen.

© mickyso_Ftolia

Doch gerade hier liegt zurzeit neben dem seit Jahren bekannten Personalmangel das grösste Problem: der Mangel an Schutzmaterial und die fehlende Koordination betreffend der Richtlinien zur Verwendung von Schutzmaterial. Täglich werden dadurch Menschenleben gefährdet.

In vielen Betrieben ist völlig unklar, ob an gewissen Arbeitsplätzen keine Schutzmasken verwendet werden, weil es kein Material gibt, oder ob diese Entscheidung das Resultat einer umfassenden Risikobeurteilung und der Umsetzung korrekter Schutzmassnahmen ist. Dieser Zustand ist untragbar und schafft viel Unsicherheit. Es erreichen uns zu diesem Thema viele Anfragen und Hilferufe. Eine Kommunikation, gemäss derer Schutzmasken zuerst für wirkungslos erklärt wurden und Tage bzw. Wochen später dringende Pflicht werden, zeigt den Abgrund auf, vor dem das Personal tagtäglich steht. Die Kantone tragen die Verantwortung für das Gesundheitswesen. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit von HeimbewohnerInnen, KlientInnen UND Angestellten.

Ungeklärt ist zurzeit auch die Situation gefährdeter Arbeitnehmenden. Die Verordnung des Bundesrates ermöglicht es den Arbeitgebern, gefährdete Personen weiterhin aufzubieten, dies allerdings nur unter Gewährleistung aller notwendigen Schutzmassnahmen. Nur: Wer stellt sicher, dass diese Schutzmassnahmen auch umgesetzt werden?

In der ambulanten Pflege kumulieren sich diese Sicherheitsrisiken für die KlientInnen und das Personal. Eine Spitexangestellte sagt: «Ich weiss nicht, wer meine KlientInnen besucht und ob diese Personen gesund sind, selber gefährdete Personen sind oder beruflich grossen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. «

Der VPOD fordert zur Sicherheit von KlientInnen, HeimbewohnerInnen und Angestellten:

  • Die Kantone tragen für das Gesundheitswesen die Verantwortung. Sie müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von HeimbewohnerInnen, KlientInnen UND Angestellten umsetzen und gewährleisten;
  • Klare und einheitliche Richtlinien bezüglich der Verwendung von Schutzmaterial;
  • Klare und einheitliche und Umsetzung des Gesundheitsschutzes des Personals;
  • Gefährdete Personen dürfen keine gefährdeten Personen pflegen und betreuen, sondern müssen unter Lohnfortzahlung beurlaubt werden;
  • Schwangere und stillende Frauen dürfen keine COVID-19.PatientInnen pflegen und betreuen. Steht kein ausreichendes Schutzmaterial zur Verfügung und kann der Gesundheitsschutz nicht umfassend gewährleistet werden, müssen sie unter Lohnfortzahlung beurlaubt werden.
  • Personen, welche mit einer an COVID-19 erkrankten Personen oder mit Personen mit COVID-19-Symptomen zusammenleben bzw. in Kontakt gekommen sind, dürfen nicht arbeiten, sondern müssen unverzüglich in Selbstquarantäne und sich testen lassen.

»Info des Bundesamtes für Gesundheit