Richtige Entscheide des Bundesrats

Von: SGB

Der SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrats: die Ausdehnung der Kurzarbeit, die Hilfe an Selbständige aus dem Veranstaltungsbereich und die Absicherung der Auffangeinrichtung BVG durch ein Nullzinskonto.

Die Coronakrise erfordert entschlossenes Handeln. Der Bundesrat hat einige richtige Entscheide gefällt. (Foto: zinneke/Wikimedia CC)

Die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate ist richtig. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Dort sind Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus; die Gewerkschaften verlangen für den Niedriglohnbereich einen 100-prozentigen Lohnersatz.

Durch die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Hilfe angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.

Drittens begrüssen SGB und VPOD explizit auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge. Sie ist ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren.