Schwangere sind neu auch auf der Liste der besonders gefährdeten Personen

Von: Natascha Wey / Christine Flitner

Gestern  hat das BAG endlich die mehrfach vom VPOD formulierte Forderung erfüllt: Schwangere gelten neu auch als Risikopersonen in Bezug auf das Coronavirus und wurden in die Liste der besonders gefährdeten Personen aufgenommen. Geklärt ist damit insbesondere die Lohnfortzahlungspflicht.

©adobestock

Der VPOD forderte bereits im März vom Bund, Schwangere auf die Liste der für besonders gefährdeten Personen zu nehmen. Zu wenig klar waren damals die Folgen einer Erkrankung und zu hoch der Preis, Mutter und ungeborene Kinder unnötigen Risiken auszusetzen. Zumal in den VPOD-Branchen Pflege, Kinderbetreuung oder im Sozialbereich sehr viele Frauen arbeiten – alles Berufe, in denen die Distanzmassnahmen nicht oder nur schwer umgesetzt werden können. Nun ist das BAG dieser Forderung nachgekommen. Schwangere gelten neu als Risikopersonen und Arbeitgeber haben ihnen gegenüber in Bezug auf COVID-19 besondere Fürsorgepflichten.
Konkret heisst dies, dass Arbeitgeber einer schwangeren Person eine Arbeit zuweisen müssen, in denen die Distanzvorschriften eingehalten werden können und die Schwangeren nicht in Kontakt mit Covid-19-Erregern kommen. Ist dies nicht der Fall, müssen Schwangere die Arbeit im Homeoffice erledigen können. Ist Homeoffice nicht möglich, so muss die betreuuende Ärztin oder der betreuuende Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Schwangere hat damit Anrecht auf Lohnfortzahlung . Damit ist eine wichtige Forderung des VPOD erfüllt.

Mehr Infos zum Thema