Hirslanden gewährt 4 freie Tage für die Umkleidezeit

Von: Elvira Wiegers

Die Regelung der Privatklinikgruppe gilt ab 2021 und für rund 8'000 Mitarbeitende. In vielen anderen Betrieben warten die Angestellten weiterhin auf eine faire Regelung und Entgeltung ihrer Umkleidezeit.

Vor rund zwei Jahren startete der VPOD seine Kampagne Umkleidezeit = Arbeitszeit. Was vielen als selbstverständlich erscheint, muss in jeder einzelnen Region hart verhandelt werden. Dies, obwohl die Gesetzeslage klipp und klar ist. Einheitliche Regelungen gibt es schweizweit keine. Die einen Institutionen bezahlen eine bescheidene Pauschale, andere gewähren die Umkleidezeit, indem sie alle nachfolgenden Arbeitsabläufe weiter verdichten, denn mehr Zeit gibt es insgesamt nicht. Andere Institutionen wiederum gewähren zwar die bezahlte Umkleidezeit, streichen aber im Gegenzug Pausen.

Die Privatklinikgruppe Hirslanden hat nun einen anderen Weg gewählt: Wer sich vor und nach der Schicht umziehen muss, erhält bei einem Vollzeitpensum 4 zusätzliche, bezahlte freie Tage. Von der Pflege über die Reinigung bis zur Hotellerie werden alle Berufsgruppen einbezogen. Die Arbeitsabläufe und Pausen werden nicht tangiert und bleiben wie bisher. Laut Hirslanden entsprechen die 4 Tage der gruppenweiten durchschnittlichen Umkleidezeit. Von der Regelung profitieren rund 80 Prozent der rund 10'000 Mitarbeitenden.

Wer die Umkleidezeit fair und transparent regelt, erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber. Bei vielen Institutionen ist diese Erkenntnis leider noch nicht ganz angekommen. Bleibt zu hoffen, dass die Hirslanden-Reglung neue Bewegung in die Umkleidezeit-Kampagne und -debatte bringt.