Lohnkontrollen - aber richtig!

Von: VPOD/ CF

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen bis Ende Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen – auch die öffentlichen Arbeitgeber. Das verlangt die Änderung des Gleichstellungsgesetzes, welche am 1.Juli 2020 in Kraft tritt. Mit den Forderungen des Frauenstreiks hat das nichts zu tun: Das Gesetz ist zahnlos, aber vielleicht lässt sich trotzdem etwas damit erreichen.

Die neuen Bestimmungen betreffen 0,9 Prozent der Unternehmen, in denen 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schweiz arbeiten. Die Analyse muss mit einem anerkannten Instrument durchgeführt werden, durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über das Ergebnis informiert werden.
Das Gesetz hat viele Schwachstellen, gegen welche sich die Gewerkschaften umsonst gewehrt haben: Eine Nichteinhaltung der Lohngleichheit hat keinerlei Sanktionen zur Folge. Die Überprüfung ist nur einmalig vorgesehen und muss nach 4 Jahre nur wiederholt werden, wenn das Ergebnis negativ war. Das Ergebnis muss nur beschränkt offengelegt werden, und die Gültigkeitsdauer des Gesetzes ist auf 12 Jahre beschränkt. Es ist also mehr oder weniger zahnlos. Dennoch können die Gewerkschaften eine gewisse Rolle spielen.
Die Lohngleichheitsanalysen müssen überprüft werden. Das kann durch unabhängige RevisorInnen geschehen oder durch Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen gemäss Mitwirkungsgesetz. Die Überprüfung durch die RevisorInnen bezieht sich ausschliesslich auf die formalen Aspekte: Im Rahmen der Sozialpartnerschaft kann dagegen vereinbart werden, dass für die Überprüfung umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt werden, und dass nach Abschluss der Überprüfung je nach Ergebnis gemeinsam ein Massnahmenplan ausgearbeitet wird. Nur so ist gewährleistet, dass die Lohnüberprüfungen nicht zu einer rein kosmetischen Aktion verkommen, sondern ein Instrument zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung werden.
Für den VPOD bedeutet die Neuerung, in den kommenden Wochen und Monaten in allen Sozialpartnergesprächen nachzufragen und Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchführung der Analysen einzufordern, damit das Gesetz nicht toter Buchstabe bleibt. Dazu gibt es ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen.

Infoblatt Lohnkontrollen