Gemeinsamer Positionsbezug und Appell von Berufsverbänden und Arbeitgebern in der Langzeitpflege

Von: Elvira Wiegers

Der Gesundheitsschutz des Personals muss unter allen Umständen gewahrt werden: Gemeinsame Grundsätze im Umgang mit dem Personal und Appell an das BAG und die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz.

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Mit der gemeinsamen Positionierung sollen in erster Linie transparente Bedingungen und einen einheitlich und gut geregelten Umgang mit dem Gesundheitspersonal im besonders sensitiven Bereich der Langzeitpflege und -betreuung geschaffen werden. Anbetracht der weiterhin sehr hohen Fallzahlen, der sehr hohen Anzahl Todesfälle und der sehr schwierigen Arbeitsbedingungen brauchen sowohl das Personal als auch die Bevölkerung das Vertrauen, dass Politik und Arbeitgeber alles daran setzen, eine für alle sichere Versorgung zu gewährleisten. Dies kann nur gelingen, wenn der Gesundheitsschutz des Personals unter allen Umständen gewahrt wird.

Die Richtlinien werden von den Arbeitgeberorganisationen an die ihnen angeschlossenen Institutionen abgegeben. Sie dienen als Leitfaden bzw. als Orientierungshilfe. Er stellt keine gesetzliche Grundlage dar, ist jedoch in dem Sinn wichtig, dass Betriebe, die Mitglied bei der Spitex, bei Curaviva, Senesuisse oder ASPS sind, künftig sehr gut begründen müssen, weshalb sie die Richtlinien ihrer Dachorganisationen brechen.

Wir empfehlen allen Angestellten in der Langzeitpflege, das Dokument als Leitfaden zu verwenden, sich in den Betrieben zusammenzuschliessen und gemeinsam die Durchsetzung der einzelnen Grundsätze einzufordern.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie brauchen die Leistungserbringer der Langzeitpflege in erster Linie gesundes Personal (ob dieses mit den BewohnerInnen/KlientInnen direkten Kontakt hat oder nicht). Nur so kann die Sicherheit von KlientInnen und BewohnerInnen nachhaltig
gewährleistet werden.

Wir unterzeichnenden Organisationen sind uns einig

• dass KlientInnen, BewohnerInnen und MitarbeiterInnen einen prioritären Zugang zu Corona-Tests erhalten müssen und dass MitarbeiterInnen beim Auftreten von Symptomen frühzeitig müssen getestet werden können;
• dass MitarbeiterInnen mit positivem Corona-Test bzw. in Erwartung des Testresultats sowie Schwangere und weitere Risikopersonen mit entsprechendem ärztlichen Attest gemäss Covid-19-Verordnung nicht zur Arbeit aufgeboten werden;
• dass sämtliche MitarbeiterInnen jederzeit Zugang zu genügend und dem für die jeweilige Pflegeverrichtung notwendigen Schutzmaterial haben.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie braucht es genügend Personal. Auch dies ist zentral
für die Sicherheit von KlientInnen und BewohnerInnen. Die unterzeichnenden Organisationen einigen sich in dieser Hinsicht auf folgende Vorsätze und
Forderungen

• Damit das Personal nicht überlastet wird, wird bei Personalengpässen systematisch zusätzliches Personal eingestellt.
• Das Pflegepersonal wird von pflegefremden Arbeiten entlastet.
• Studierende HF/FH werden erst ab 2. und FaGe-Auszubildende erst im letzten Ausbildungsjahr und nur im absoluten Notfall zur Behebung von Personalengpässen in der Pflege von Covid-19 Patienten eingesetzt. Dabei werden eine ausreichende Begleitung, der Besuch des Unterrichts und der fristgerechte Ausbildungsabschluss sichergestellt.
• Für die zusätzliche Rekrutierung von Personal werden vorhandene Ressourcen ausgeschöpft, indem zum Beispiel bestehende Teilzeitpensen aufgestockt, WiedereinsteigerInnen angestellt und pensionierte MitarbeiterInnen, die nicht einer Risikogruppe angehören, zurückgeholt werden.
• Zusätzlich eingestelltes Personal geniesst die gleichen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen wie die regulären MitarbeiterInnen mit vergleichbaren Abschlüssen.
• Wo dies rechtlich und fachlich möglich und sinnvoll ist, werden Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und Zivildienstes eingesetzt.
• Der Personaleinsatz wird institutions- und kantonsübergreifend geplant und koordiniert. Zu diesem Zweck braucht es eine Zusammenarbeit und Koordination sowohl unter den Gesundheitsinstitutionen als auch mit den Kantonen. Ziel ist die Bildung von Personalpools, aus denen Gesundheitsinstitutionen bei Bedarf situativ Mitarbeitende beziehen können.
• Bund und Kantone stellen die Finanzierung des institutions- und kantonsübergreifenden Personaleinsatzes sicher.
• Bund und Kantone entschädigen in angemessener Weise Gesundheitseinrichtungen, die infolge der Sars-Cov-2-Pandemie finanzielle Verluste aufgrund behördlich angeordneter Vorhalteleistungen und Zusatzkosten als Folge von Massnahmen gemäss Art. 3 Abs. 4 Covid-19-Gesetz erlitten haben.

Des Weiteren fordern sowohl Arbeitnehmenden- als auch Arbeitgeberseite diverse langfristige strukturelle Verbesserungen. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der unzureichenden Finanzierung wie auch bei den teilweise prekären Arbeitsbedingungen. Gerade die Langzeitpflege ist besonders dramatisch vor Personalmangel betroffen. Ohne baldige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Löhne sowie der Aus- und Weiterbildung wird sich der Pflegenotstand weiter verschärfen und grosse volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden verursachen.


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06.01.2021 Gemeinsamer Positionsbezug und Appell von Arbeitgeber- und Berufsverbänden in der Langzeitpflege PDF (79.0 kB)